Gewaltfreier Widerstand. Ziviler Ungehorsam. Der Aktionsrahmen.

  1. Bei unseren gewaltfreien Aktionen wollen wir keine körperliche Gewalt gegen Personen androhen oder anwenden, auch und gerade dann nicht, wenn uns gegenüber Gewalt angewendet wird.
  2. Durch unsere AktionsteilnehmerInnen soll niemand festgehalten werden oder weggeschoben oder gar verletzt werden. Wir wollen auch nicht demütigend und beleidigend auftreten, sondern unser Gegenüber (PolizistInnen, SoldatInnen, GegnerInnen unserer Aktionen) achten, auch wenn wir ihr Handeln in ihrer gesellschaftlichen Rolle kritisieren.
  3. Dies soll auch für den Fall gelten, dass es zu juristischen Verfahren in Folge unserer Aktionen kommen sollte, wo wir uns selbstverständlich solidarisch zueinander verhalten: Wir wollen mit StaatsanwältInnen, RichterInnen etc. auch dann respektvoll umgehen, wenn wir sie in ihrer Rolle als RepräsentantInnen eines von uns kritisierten politischen und juristischen Systems nicht akzeptieren können.
  4. Gewaltfreies Verhalten ist eine glaubwürdige Einladung an unser Gegenüber, von seinen Möglichkeiten, Gewalt anzuwenden, keinen Gebrauch, zu machen, sondern unser Anliegen wohlwollend zu betrachten. Gewaltfreies Verhalten unsererseits ist aber keine Garantie dafür, dass wir selbst keine Gewalt erleiden müssen. Wir wollen auch dann, wenn wir provoziert werden, keine Gegengewalt anwenden. Die Staatsmacht versucht nicht selten, Gegengewalt zu provozieren, damit die Öffentlichkeit sich mehr über Gewalteskalationen empört als über die Gründe für unsere Proteste, in diesem Fall die Atomwaffenpolitik.
  5. Wir halten gewaltfreien Widerstand für legitim, da die Stationierung von Atomwaffen nach unserer Auffassung völkerrechtswidrig ist und ein Verbrechen gegen die Menschheit darstellt.
  6.  Wenn wir den Schritt vom Protest zum Gewaltfreien Widerstand gehen, so bedeutet dies, dass wir auf eine entschiedenere Art und Weise das Ziel verfolgen, die Fortsetzung der Atomwaffen-Stationierung politisch undurchführbar zu machen.
  7. Unter Zivilem Ungehorsam verstehen wir Aktionen des Gewaltfreien Widerstands, bei denen wir uns nicht auf staatlich erlaubte Handlungen beschränken, sondern in besonnener Art und Weise bestimmte Verbote übertreten. Und: Beim Zivilen Ungehorsam wird einer juristischen Verfolgung wegen des Verdachts, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen zu haben, nicht aus dem Wege gegangen. Häufig wird die juristische Verfolgung sogar mit voller Absicht provoziert. Damit wird der Ernsthaftigkeit unseres Protests gegen skandalöse Zustände besonderer Nachdruck verliehen und unser Konflikt mit dem Staat dramatisiert. Die juristischen Konsequenzen (z.B. Prozesse, Verurteilungen, Strafverbüßungen) nutzen wir zu weiterem spektakulären Protest gegen die Atomwaffenpolitik, so etwa durch Informieren der Medien und durch Appelle an die Verantwortlichen.
  8. Alle, die sich an Aktionen des Zivilen Ungehorsams beteiligen wollen, sollen selbst entscheiden, ob sie bereit sind, die persönlichen Konsequenzen auf sich zu nehmen, zum Beispiel die Risiken von Verletzungen, Ingewahrsamnahme und/oder juristischer Verfolgung.
  9. Wenn wir Zivilen Ungehorsam leisten, so heißt dies nicht, dass wir damit zugeben, rechtswidrig zu handeln. Wir begründen gegenüber der Justiz und der Öffentlichkeit, warum unsere begrenzten Regelverletzungen gerechtfertigt sind (beispielsweise durch den im Strafgesetzbuch verankerten Rechtfertigenden Notstand) und wir plädieren in der Regel auf Straffreiheit.
  10. Die für Büchel zuständigen Behörden werden von unseren Vorhaben wissen, so dass wir während unserer Aktionen staatlichen "OrdnungshüterInnen“ gegenüberstehen werden. Um die Gefahr zu vermindern, dass in dieser Situation jemand sich oder andere durch unachtsames Verhalten gefährdet, sollen alle Aktiven vor und während der Aktionen auf die Einnahme von Substanzen, die die Wahrnehmung beeinträchtigen, verzichten.
  11. Wir distanzieren uns von rechtspopulistischen und rechtsextremen Positionen - auch dann, wenn ihre Vertreter*Innen ebenso wie wir den Abzug der Atomwaffen aus Büchel fordern.

 

(Eine Schrift mit rechtlichen Informationen zu Aktionen des Zivilen Ungehorsams kann bestellt werden bei Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar, jur.folgen@gaaa.org)