Am Morgen vor der Verhandlung gab es vor dem Amtsgericht in Cochem eine Mahnwache. Angeklagt war Lies Welker wegen ihrer Teilnahme an der “Büchel-17”-Aktion vom 30. April des Vorjahres, bei der eine Gruppe von 12 AktivistInnen durch Löcher in zwei Zäunen auf das Fliegerhorstgelände von Büchel gelangt war. Lies hatte im August 2019 einen Strafbefehl erhalten, in dem eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruchs verhängt worden war, und sie hatte dagegen Einspruch eingelegt. Von der Verhandlung am 9.12.2020 berichtete sie, dass Amtsrichter Zimmermann “einen lauten Ton angeschlagen” habe und “z.T. respektlos mir gegenüber” gewesen sei. Lies versuchte, die Gewaltlosigkeit der Aktion deutlich zu machen und wies die Wortwahl “Hausfriedensbruch” zurück – vergeblich. Sie habe den vorbereiteten Text zu ihrer Motivation “ruhig vortragen können; allerdings waren die Gesten des Genervtseins von Richter und Staatsanwalt sehr deutlich”. Im Urteil blieb der Richter bei der von der Anklagevertretung beantragten Geldstrafe von 30 Tagessätzen, allerdings setzte er den Geldbetrag pro Tagessatz höher an als vom Staatsanwalt gefordert. Lies hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und sich vorgenommen, in der 2. Instanz im Landgericht Koblenz noch besser vorbereitet zu sein.