Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Wie unten zu lesen ist, hat Frits ter Kuile im Sommer 2022 seine 30-Tagessätze-Geldstrafe durch 30 Tage im Knast von Wittlich/Eifel getilgt. Sigrid Eckert-Hoßbach, Jürgen "Hops" Hoßbach und Johanna Adickes waren zusammen mit Frits im Koblenzer Landgericht ebenfalls zu Geldstrafen von 30 Tagessätzen verurteilt worden (siehe Prozessbericht vom 21.10.2021 unten), die drei haben aber - im Gegensatz zu Frits - gegen ihre Verurteilungen Revision eingelegt. Hops zog seinen Revisionsantrag im März 2022 zurück. Die Revisionsbegehren von Sigrid und Johanna wurden im April 2022 vom Oberlandesgericht Koblenz abgewiesen. Johanna legte deshalb eine Verfassungsbeschwerde ein, die jedoch durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.10.2022 nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Wegen dieses Beschlusses erhob ihr Anwalt für sie im April 2023 Beschwerde beim EGMR in Straßburg.


4.8.2022: Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde, nach 30tägiger Haft ist vorgestern am 02.08.2022 der niederländische Friedensaktivist Frits ter Kuile aus der JVA Wittlich entlassen worden. Ter Kuile ist wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil er sich in einer gewaltfreien Aktion am 15.7.2018 zusammen mit 17 anderen FriedensaktivistInnen im Rahmen einer Internationalen Aktionswoche Zutritt in den Militärischen Sicherheitsbereich des Atomwaffenstützpunktes Büchel/Südeifel verschafft hatte und das Vaterunser auf einem Bunker in der Nähe der Landebahn gebetet hatte. Während der vierwöchigen Haftzeit hat Frits ter Kuile - nach 14 Tagen Zwangsquarantäne - sich mit der Bibel und Büchern aus der Gefängnisbibliothek über Dietrich Bonhoeffer und Nelson Mandela beschäftigt sowie in der kurzen Freigängerzeit Kontakte zu den anderen Insassen aufgenommen. Wer Zeit und Lust hat - mehr über seine Eindrücke im Knast im Rundbrief anbei. Er hat sich sehr über die unglaublich zahlreiche Post von vielen FriedensfreundInnen von nah und fern gefreut und bedankt sich bei allen herzlich für diese Unterstützung! Frits wurde am Gefängnistor herzlich von seiner Tocher JiaJia empfangen. Nun freut er sich, in Freiheit weiter dabei mitzuarbeiten, dass wir und unsere Kinder in einer atomwaffenfreien Welt leben können. Weitere Informationen und Presseanfragen bei: Frits ter Kuile, www.noelhuis.nl, fritstk@gmail.com 

4. July 2022: As Frits ter Kuile enters Wittlich prison in Germany, he says: "I hope to warn against the powder keg full of nuclear weapons, increasing armaments and new nuclear bombs and to promote the alternative: The Way of Jesus that advises us to pray for those who persecute, occupy and oppress us, to overcome evil with good. Then no cities or continents will be reduced to ashes, but each can participate to win the opponent with love to work together for peace, justice and the preservation of creation. Even that mode of struggle is not without suffering, but a much 'nicer' suffering than killing each other and destroying each others land."



Liebe Freunde, hier ist ein Bild von heute, 4.7.2022. Wir hatten eine Mahnwache, um Frits zu verabschieden, und wir lasen einen Text von Daniel Berrigan: "die verderbliche Krankheit der Normalität".
"Ich denke an die guten, anständigen, friedliebenden Menschen, die ich zu Tausenden kennengelernt habe, und ich frage mich. Wie viele von ihnen sind so sehr von der schwindenden Krankheit der Normalität befallen, dass sie, während sie für den Frieden eintreten, ihre Hände mit einem instinktiven Krampf ausstrecken ... in Richtung ihres Komforts, ihres Heims, ihrer Sicherheit, ihres Einkommens, ihrer Zukunft, ihrer Pläne - des Fünfjahresplans für das Studium, des Zehnjahresplans für den beruflichen Status, des Zwanzigjahresplans für das Wachstum und die Einheit der Familie, des Fünfzigjahresplans für ein anständiges Leben und ein ehrenvolles natürliches Ableben. "Natürlich, lasst uns den Frieden haben", rufen wir, "aber lasst uns gleichzeitig die Normalität haben, lasst uns nichts verlieren, lasst unser Leben intakt bleiben, lasst uns weder Gefängnis noch Schande noch Zerrüttung der Bindungen kennen." Und weil wir dies umfassen und jenes schützen müssen, und weil um jeden Preis - um jeden Preis - unsere Hoffnungen im Zeitplan marschieren müssen, und weil es unerhört ist, dass im Namen des Friedens ein Schwert fällt und das feine und schlaue Netz zerreißt, das unser Leben gewoben hat, weil es unerhört ist, dass gute Menschen Unrecht erleiden oder Familien zerrissen werden oder der gute Ruf verloren geht - deshalb schreien wir Frieden und schreien Frieden, und es gibt keinen Frieden. Es gibt keinen Frieden, weil es keine Friedensstifter gibt. Es gibt keine Friedensstifter, weil das Schaffen von Frieden mindestens so kostspielig ist wie das Schaffen von Krieg - mindestens so anstrengend, mindestens so störend, mindestens so anfällig für Schande, Gefängnis und Tod." 

 

Original Text in English: Dear friends here is a picture from today. We had a missioning vigil to send Frits of and we read a text from Daniel Berrigan "the wasting disease of normalcy": 
"I think of the good, decent, peace-loving people I have known by the thousands, and I wonder. How many of them are so afflicted with the wasting disease of normalcy that, even as they declare for the peace, their hands reach out with an instinctive spasm… in the direction of their comforts, their home, their security, their income, their future, their plans—that five-year plan of studies, that ten-year plan of professional status, that twenty-year plan of family growth and unity, that fifty-year plan of decent life and honorable natural demise. “Of course, let us have the peace,” we cry, “but at the same time let us have normalcy, let us lose nothing, let our lives stand intact, let us know neither prison nor ill repute nor disruption of ties.” And because we must encompass this and protect that, and because at all costs—at all costs—our hopes must march on schedule, and because it is unheard of that in the name of peace a sword should fall, disjoining that fine and cunning web that our lives have woven, because it is unheard of that good men should suffer injustice or families be sundered or good repute be lost—because of this we cry peace and cry peace, and there is no peace. There is no peace because there are no peacemakers. There are no makers of peace because the making of peace is at least as costly as the making of war—at least as exigent, at least as disruptive, at least as liable to bring disgrace and prison and death in its wake.“ 

30. Juni 2022, Pressemitteilung: Frits ter Kuile hinter Gittern – als Warnung vor neuen Atomwaffen! 

Am 4. Juli 2022 wird der Niederländer Frits ter Kuile eine 30tägige Haft in der JVA Wittlich antreten. Der Grund dafür: Er hatte im Sommer 2018 gemeinsam mit Anderen auf einen Atombomben-Bunker auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel ein Vaterunser gebetet!

Sowohl mit dieser Aktion des zivilen Ungehorsams als auch mit seiner Zeit hinter Gittern möchte ter Kuile auf das Vorhandensein von Atomwaffen in Europaaufmerksam machen  und warnen vor der Anschaffung neuer Atombomben der Generation B-61/12 welche aus den USA nach Europa zu kommen drohen. 

Atomwaffen sind unter internationalen (Kriegs)Gesetzen verboten und eine Bedrohung für die Schöpfung. Ter Kuile meint: „Der Weg Jesu bietet mehr Heil: betet für die, welche euch verfolgen, besetzten und unterdrücken. Überwindet das Böse mit Gutem.“

Ab 11 Uhr wird am 4 Juli eine Mahnwache stattfinden: vor der JVA, Trierer Landstraße 64, 54516 Wittlich und am 11:55 Uhr klopft ter Kuile an das Tor des Gefängnisses.

Mehr  Infos: Bis 4. Juli 2022 Frits ter Kuile, fritstk@gmail.com, ab 4. Juli 2022 Christiane Danowski, christiane.danowski@web.de und Marion Küpker, mariongaaa@gmx.de, Susan van der Hijden, susanvanderh69@gmail.com,

Die Aktion und Gefängnisaufenthalt von ter Kuile sind Teil der Kampagne Büchel Atombombenfrei: https://buechel-atombombenfrei.com/

21.10.2021 Vier Friedens-Aktivist:innen gegen Atomwaffen. Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Koblenz.

Siri und Hops sind die beiden rechts im Bild, unter der Regenplane, am Fliegerhorst Büchel
Siri und Hops sind die beiden rechts im Bild, unter der Regenplane :-)

Am Donnerstag, den 21.10.2021 stehen vier Friedensaktivist:innen vor dem Landgericht Koblenz, weil sie im Juli 2018 den Atomwaffenstandort Büchel in der Eifel unerlaubt betreten haben und auf dem Gelände, auf dem ca. 20 Atombomben der US-Streitkräfte gelagert werden, deren Abrüstung forderten und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag verlangten. Sie wurden in Gewahrsam genommen und im Januar 2020 vor dem Amtsgericht Cochem zu 30 Tagessätzen verurteilt.

„Nicht die völkerrechtswidrigen Übungen deutscher Piloten mit US-Atomwaffen werden vor Gericht abgestraft, sondern die, die auf den fortwährenden Gesetzesbruch aufmerksam machen.“ sagte einer der Aktivist:innen, Frits ter Kuile aus Amsterdam. Noch im Gericht legten die Vier Rechtsmittel ein.

Die Berufungsverhandlung findet am 21.10.2021 ab 13 Uhr im Saal 49 vor dem Landgericht Koblenz in der Karmeliterstraße 14 statt. Vorher wird es ab 12 Uhr eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude geben.

Johanna Adickes (77), Sigrid Eckert-Hoßbach, Jürgen "Hops" Hoßbach und Frits ter Kuile (aus Amsterdam) berufen sich in ihren Einlassungen auf das Grundgesetz und internationale Abkommen, wie der Genfer Konventionen und den 2+4 Vertrag. „Die Vorbereitung eines Angriffskrieges und das Üben mit Massenvernichtungswaffen, wie es in Büchel jeden Tag geschieht, bedrohen das Leben auf der Erde. Die Gefahr eines aus Versehen ausgelösten Atomkriegs nimmt seit Jahren zu.“ sagt Sigrid Eckert-Hoßbach mit einem Verweis auf den als Experten geladenen Zeugen, Karl-Hans Bläsius, Professor für Informatik an der Universität Trier, mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz (KI). Nach seinen Forschungen steigt die Gefahr eines unbeabsichtigten Atomkrieges mit der rasant wachsenden Entwicklung von KI im Waffensektor.

In Büchel werden im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ von deutschen Piloten in Tornado-Kampfflugzeugen US-Amerikanische B-61 Atombomben in regelmäßigen Übungen transportiert. Im Einsatzfall auch zu von US-Einsatzplänen bestimmten Zielen gebracht und nach dem Einsatzbefehl des US-Präsidenten unter deutscher Mitverantwortung abgeworfen.

Vor diesem Prozess am Landgericht erschienen bereits 38 weitere gewaltfrei Aktive in Berufungsverhandlungen wegen Aktionen im Fliegerhorst Büchel.

Seit dem Beginn von Aktionen des zivilen Ungehorsams in Büchel, 1997, sind mindestens 97 Aktivist:innen wegen „Straftaten“ angeklagt worden, einige von ihnen mehrmals. Wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel, sind 13 Mal Menschen, die verurteilt worden waren, im Gefängnis gewesen.

Nähere Info bei Sigrid Eckert Hoßbach Tel. 0151 23373436 und Frits ter Kuile + 31 6 30295461, Sigrid Eckert-Hoßbach <hops@e-hossbach.de>

Pozessbericht

Berufungsprozess am 21.10.2021 gegen vier Friedensaktive am Landgericht Koblenz wegen eines Go-ins am 15.07.2018
Am Donnerstag, den 21.10.2021, standen vier Friedensaktivist:innen (Johanna Adickes, Sigrid Eckert-Hoßbach, Frits ter Kuile und Jürgen Hops Hoßbach) in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Koblenz, weil sie am 15. Juli 2018 den Atomwaffenstandort Büchel in der Eifel unerlaubt betreten hatten, auf dessen Gelände ca. 20 Atombomben der US-Streitkräfte gelagert werden. Sie hatten mit Wolle und Blumen eine Teppich durch den Zaun hinweg geflochten, Lieder angestimmt, ein Transparent aufgehängt und mit Kreide Blumen, Friedenssymbole und die Aufforderung zur nuklearen Abrüstung gemalt und geschrieben. Sie forderten mit dieser Aktion den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag, ein Ende der sogenannten „Nuklearen Teilhabe“ und einen Stopp der Modernisierung der B 61-12 Atombomben. Sie wurden in Gewahrsam genommen und am 22. Januar 2020 vor dem Amtsgericht Cochem zu 30 Tagessätzen verurteilt.
Im Vorfeld der Verhandlung waren Norman Paech emeritierter Professor für Recht (Hamburg), anerkannter Experte für Völkerrecht und Karl-Hans Bläsius, Professor für Informatik an der Universität Trier, mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz (KI) als Sachverständige geladen worden.
Direkt vor Prozessbeginn fand eine Mahnwache statt, bei der mittels eines großen Transparentes ausgesagt wurde, dass Atomwaffen illegal sind.
Die Berufungsverhandlung begann um 13 Uhr und endete um 18 Uhr. Im Verlauf des Prozesses verlas Johanna Adickes für die vier Angeklagten gemeinschaftlich eine Stellungnahme, in der sie umfassend Paragrafen und Artikel aus dem Strafgesetzbuch und des Grundgesetzes, internationalen Verträgen, einen Bundestagsbeschluss und ein Gutachten des internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Untermauerung der Legitimität der Aktion und der Völkerrechtswidrigkeit der in Büchel gelagerten Atomwaffen anführte. Alle Angeklagten brachten in sehr persönlichen Einlassungen ihre Motivation für ihr friedenspolitisches Handeln und ihre Sorgen bezüglich eines drohenden Atombombeneinsatzes zum Ausdruck.
Die Beweisanträge zur Anhörung der geladenen Experten wurden im Verlauf der Verhandlung durch das Gericht abgelehnt. Das Gericht habe bezüglich der Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffen ausreichend eigene Kenntnis des Sachverhalts. Es erkenne die Völkerrechtswidrigkeit an, sehe aber keine Rechtfertigungsgründe für die von den Aktivist:innen gewählten Mittel. Sie hätten ein milderes Mittel wählen müssen. Bezüglich der Gefahr durch einen unbeabsichtigten Atomwaffeneinsatz, wurde auch dieser Beweisantrag abgelehnt. Das Gericht erkenne die gegenwärtige Gefahr an, aber sehe auch hier das gewählte Mittel, diese zu beseitigen, als falsch an.
Interessant ist, das zum ersten Mal im Rahmen von „Büchelprozessen“ die Völkerrechtswidrigkeit von Atomwaffen und dass diese eine gegenwärtige und nicht nur eine abstrakte Gefahr darstellten, von einem Gericht anerkannt wurden.
In einem flammenden Plädoyer konstatierte Rechtsanwalt Christian Mertens (Köln), dass die vier Angeklagten mit ihrer Aktion Tornadoflüge aufgehalten hätten. Jeder Tornadoflug sei eine Drohung. Eine Drohung mit einem nuklearen Erstschlag, die wahrgemacht werden könne. Laut IGH sei eine Drohung mit Atomwaffen nur legal, wenn die Existenz eines Staates extrem gefährdet sei. Also sei die Drohung des Tornados illegal und die Angeklagten hättet diese verhindert. Außerdem hätten sie das angemessen mildeste Mittel dazu eingesetzt. Denn, wenn sie sich nicht auf das Gelände der Basis begeben hätten, wäre der Flugbetrieb nicht eingestellt worden und der Tornado mit seiner Drohung eines atomaren Einsatzes wäre gestartet.
Letztendlich wurde in der mündlichen Urteilsverkündung den Angeklagten seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichts eine positive moralische Note zugesprochen, gleichzeitig ihre Berufung zurückgewiesen und das Cochemer Urteil von 30 Tagessätzen bestätigt, da bei der Aktion gleich gegen zwei Gesetze (Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch) verstoßen worden sei und diese Gesetzesbrüche nicht das mildeste Mittel zur Gefahrenabwehr darstellten.
Die Tatsache, dass das Gericht die Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffen und dass diese eine gegenwärtige Gefahr darstellen einräumt und dass nur nicht das mildeste Mittel bei der Ausübung der Aktion gewählt worden sei, dürfte bei den Atomwaffengegner:innen für Aufregung sorgen.
Dass mensch das mildeste Mittel anwenden muss, um die atomare Auslöschung des Lebens auf der Erde zu bekämpfen, mutet angesichts der vielen Opfer, die atomare Waffen jetzt schon gefordert haben, dagegen zynisch an.
Die Angeklagten müssen sich nun innerhalb einer Woche entscheiden, ob sie in Revision gehen wollen, um den Instanzenweg über das Bundesverfassungsgericht zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu beschreiten.
Zur Information:
In Büchel werden im Rahmen der sogenannten „Nuklearen Teilhabe“ von deutschen Piloten in Tornado-Kampfflugzeugen US-Amerikanische B-61 Atombomben in regelmäßigen Übungen transportiert. Im Einsatzfall auch zu von US-Einsatzplänen bestimmten Zielen gebracht und nach dem Einsatzbefehl des US-Präsidenten unter deutscher Mitverantwortung abgeworfen.
Diesen Prozess am Landgericht eingerechnet erschienen bereits 42 gewaltfrei Aktive in Berufungsverhandlungen wegen Aktionen im Fliegerhorst Büchel.
Seit dem Beginn von Aktionen des zivilen Ungehorsams in Büchel, 1997, sind mindestens 97 Aktivist:innen wegen „Straftaten“ angeklagt worden, einige von ihnen mehrmals. Wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel, sind 13 Mal Menschen, die verurteilt worden waren, im Gefängnis gewesen.


Hier ein weiterer Bericht, zum selben Verhandlungstermin: In einer fünfstündigen Verhandlung im Landgericht Koblenz am 21.10.2021 ging es um das Büchel-Go-In vom 15.7.2018. Frits ter Kuile, Johanna Adickes, Jürgen "Hops" Hoßbach und Sigrid Eckert-Hoßbach waren deswegen im Amtsgericht Cochem am 22.1.2020 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen verurteilt worden und hatten dagegen Berufung eingelegt. Die Berufungskammer lehnte die Beweisanträge zur Anhörung von Experten ab und wies die Berufungen zurück, obwohl sie einräumte, dass Atomwaffen völkerrechtswidrig sind und von ihnen eine gegenwärtige Gefahr ausgeht. Trotzdem sei das Go-In nicht gerechtfertigt gewesen, denn die Angeklagten hätten ein milderes Mittel zur Abwendung der Gefahr wählen müssen. Sigrid, Hops und Johanna haben Revision eingelegt. Frits hat die Geldstrafe rechtskräftig werden lassen und inzwischen [Stand Januar 2022] eine Kostenrechnung und den Vollstreckungsbescheid erhalten.