Gerichtsverhandlung: Susan van der Hijden gegen Atomwaffen (Stand April 2024)

Susan van der Hijden aus Amsterdam ist wegen ihrer Teilnahme an drei Go-In-Aktionen in Büchel (am 15.7.2018 sowie am 14. und 16.7.2019) rechtskräftig zu mehreren Geldstrafen verurteilt worden, die vom Amtsgericht Cochem zu einer Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen zusammengezogen wurden. Daraufhin wurde die niederländische Justiz von der deutschen gebeten, die Geldstrafe plus Verfahrenskosten einzutreiben. Susan aber erklärte, sie habe nicht vor zu zahlen, und sie erwarte stattdessen die Ladung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Sie hoffte, in den Niederlanden "nur" für 4 bis 6 Wochen ins Gefängnis zu müssen, "da man in den Niederlanden pro Tag in der Zelle 50,- von der Geldstrafe abgezogen bekommt", während sie in Deutschland 115 Tage "sitzen" müsste, um die gesamte Strafe zu tilgen. Nachdem jedoch Pfändungsversuche der NL-Justiz keinen Erfolg hatten, gab diese die Sache an die deutsche Strafvollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft Koblenz) zurück. Anfang April 2024 teilte Susan mit, dass die StA Koblenz sie zum Haftantritt bis zum 29.4.24 in die JVA Wöllstein-Rohrbach geladen hat - für 115 Tage. Sie wolle aber versuchen, die Haft erst am 4. Juni antreten zu können, denn an diesem Tag will auch ihre Mitstreiterin Susan Crane aus Kalifornien in derselben JVA ihre Haft antreten. (Susan Crane hat eine Ladung zum Antritt einer 229-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Rohrbach erhalten - bei ihr geht es um eine Gesamtstrafe wegen Teilnahme an sechs Go-In-Aktionen in Büchel.)