Clara war sieben Tage lang im Frauengefängnis in Hildesheim eingesperrt. Wie weiter unten ausführlicher zu lesen ist, wurde sie zusammen mit einer Mitstreiterin am 12. April 2018 im Landgericht
Koblenz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen - ersatzweise 30 Tage Haft - verurteilt. Die beiden hatten an einer Go-In-Aktion in Büchel am 12.9.2016 teilgenommen. Sie haben gegen die
Verurteilung im Landgericht Revision eingelegt. Die Revisionsanträge sind allerdings Anfang Oktober 2018 vom Oberlandesgericht Koblenz abgewiesen worden. Damit sind die Geldstrafen für Clara und
ihre Freundin rechtskräftig geworden. Beide legten am 9. November 2018 eine Verfassungsbeschwerde ein, mit dem Ziel, dass das höchste deutsche Gericht endlich die Völkerrechtswidrigkeit
der Atomwaffenlagerung auf deutschem Boden feststellt. Dann könnten ihre Verurteilungen - und die vieler anderer - nachträglich für unrechtmäßig erklärt und Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet
werden. Ähnliches hat die Friedensbewegung in den 1990er Jahren erlebt, als viele Menschen, die wegen gewaltfreier Sitzblockaden bestraft worden waren, nachträglich in Wiederaufnahmeverfahren
freigesprochen wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 entschieden, dass die vorherigen massenhaften Verurteilungen von BlockiererInnen wegen "Nötigung" nicht rechtens gewesen
waren. Wer deswegen im Gefängnis gewesen war, wurde damals mit 20 D-Mark pro unrechtmäßig erlittenem Hafttag entschädigt.
Claras Mitstreiterin hat ihre 30 Tagessätze "verkauft", d.h. UnterstützerInnen haben an ihrer Stelle einzelne Tagessätze übernommen und den Gegenwert an die Justizkasse, die die Kostenrechnung
ausgestellt hatte, überwiesen. Clara selbst hat 23 ihrer Tagessätze "verkauft", um die restlichen 7 Tagessätze durch eine siebentägige demonstrative "Mahnwache hinter Gittern für eine
atomwaffenfreie Welt" tilgen zu können. Diese Mahnwache war in der Tat sehr demonstrativ - begleitet unter anderem von viel Öffentlichkeitsarbeit von JunepA und von der
"Wider§pruch"-Prozesskampagne sowie von einer achttägigen Dauermahnwache von SympathisantInnen auf einer Wiese gegenüber dem Knast.
Zu ihrer Entscheidung, den Gang ins Gefängnis anzutreten, hatte Clara gesagt: "Ich sehe keinen Grund dafür, die Geldstrafe zu bezahlen. Ich habe nichts Unrechtes getan, als ich deutsche
SoldatInnen davon abgehalten habe, einen völkerrechtswidrigen Atomkrieg vorzubereiten." Ihre Absicht ist es, auch andere Menschen zu ermutigen, Zivilen Ungehorsam zu leisten und auch dafür ins
Gefängnis zu gehen: "Wenn Gefängnisse keine Orte mehr sind, die uns Angst machen, können wir ganz frei entscheiden, welche Aktionen wir für richtig halten im Kampf für eine atomwaffenfreie und
gerechtere Welt."
Es war das zwölfte Mal, dass jemand wegen einer gewaltfreien Aktion in oder wegen Büchel eingesperrt wurde. Darüber hinaus gab es dreizehn Inhaftierungen wegen ZU-Aktionen an der
Atomwaffen-Einsatzzentrale EUCOM in Stuttgart. Zusammen also 25 Inhaftierungen. Deshalb wurde zwei Tage nach Claras Entlassung ein Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht abgeschickt mit
dem Betreff "25. Inhaftierung wegen Teilnahme an einer gewaltfreien Aktion des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen in Deutschland". Unter dem
Brief sind die Namen und Wohnorte von 37 Atomwaffen-GegnerInnen aufgeführt, die sich mit der Veröffentlichung unter dem Text des Schreibens einverstanden erklärt hatten. Der Offene Brief ging
außerdem an die Bundeskanzlerin, den Außenminister, den US-Botschafter in Berlin, die "Verteidigungs"- und die Justizministerin, an den Kommodore des Bücheler Luftwaffengeschwaders und an die
Presse. In dem Brief wird das Verfassungsgericht aufgefordert, "endlich die Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffenlagerung in Deutschland festzustellen".
12. April 2018: Kritik an Verurteilung von Atomwaffengegnerinnen. Friedensnobelpreisträger: „Protest gegen Atomwaffen ist dringend nötig!“
Die mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Organisationen ICAN und IPPNW kritisieren das Urteil gegen zwei junge Aktivistinnen, die gewaltfrei gegen die in Deutschland gelagerten
US-Atombomben protestiert hatten. Vor rund eineinhalb Jahren hatten die beiden zusammen mit anderen Mitstreitern die Start- und Landebahn des Fliegerhorsts Büchel (Rheinland-Pfalz) blockiert, um
auf die permanente Bedrohung durch die dort gelagerten Atomwaffen aufmerksam zu machen. Heute hat das Landgericht Koblenz die Aktivistinnen in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruch zu einer
Geldstrafe in Höhe von ingesamt 1.050 Euro verurteilt.
Dr. Alex Rosen, Vorsitzender der deutschen IPPNW-Sektion, erklärt dazu: „Die gefährlichen Spannungen zwischen den beiden Atomwaffenmächten USA und Russland führen uns drastisch vor Augen, dass
die Existenz dieser Waffen die gesamte Menschheit bedroht. Der Einsatz hätte katastrophale Folgen, daher sind diese Waffen durch nichts zu rechtfertigen und müssen abgeschafft werden. Protest
gegen Atomwaffen ist daher nicht nur legitim, sondern dringend nötig. Leider hat das Gericht diesen Aspekt nicht ausreichend berücksichtigt.“ Die Angeklagten hatten mit rechtfertigendem Notstand
(§34 Strafgesetzbuch) argumentiert. Durch ihre Aktion wollten sie die Gefahr für Leib und Leben hunderttausender Menschen durch einen möglichen Einsatz der Atombomben abwenden.
Martin Hinrichs aus dem Vorstand von ICAN Deutschland ergänzt: „Das Urteil verdeutlicht auch die Bedeutung des internationalen Atomwaffenverbots, das im vergangenen Sommer von 122 Staaten
beschlossen wurde. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn 50 Nationen ratifiziert haben. Dann haben deutsche Gerichte noch ein Argument mehr, auf das sie sich in Prozessen wie diesen berufen können. Es
ist eine Schande, dass die Bundesregierung das UN-Abkommen bislang boykottiert und sich damit auf die Seite von Donald Trump, Wladimir Putin und Kim Jong-Un schlägt.“
In Büchel lagern etwa 20 US-Atombomben, die in den kommenden Jahren modernisiert werden sollen. Bundeswehr-Soldaten trainieren regelmäßig den Abwurf dieser Bomben und üben so den
Massenmord.
Die zwei angeklagten Aktivistinnen gehören zum Jugendnetzwerk für politische Aktionen (Junepa) und waren zum Zeitpunkt der Blockade jünger als 21 Jahre, daher wird nach Jugendstrafrecht
verhandelt. Für die Prozesse gegen die vier älteren Aktivisten gibt es noch keinen Termin.
Weitere Informationen zum Prozess und zum Urteil gibt es auf der Website von Junepa unter http://junepa.blogsport.eu/aktionen/widerspruch
Bericht von Ernst-Ludwig Iskenius, 18.10.2017:
Während in 20 km Entfernung völkerrechtswidrig im Rahmen der atomaren Teilhabe der Atomwaffenabwurf von mehrerten europäischen Luftwaffen intensiv geübt wird, werden im nahen Cochem an der Mosel vier AtomwaffengegnerInnen zu 30 bzw. 60 Tagessätzen verurteilt, weil sie friedlich und
gewaltfrei, aber bewusst mit einer Regelübertretung auf der Start- und Landebahn gegen das völkerrechtswidrige Unrecht, das von den dort gelagerten Atomwaffen ausgeht, demonstriert haben. Der
Richter konnte seine Angst und Befürchtung, dass sich die Proteste weiter ausweiten könnten ("Was wäre, wenn an 365 Tagen solche Aktionen dort stattfinden werden") und er noch viele
Verurteilungen aussprechen müsste, nicht überwinden und meint damit ein abschreckendes Urteil gefällt zu haben. Dem können wir mit neuen Aktionen entgegentreten und zeigen, dass nicht "der
Rechtsstaat in Gefahr " ist, sondern unsere Welt durch die dort gelagerten Atomwaffen bedroht ist. Deshalb sollten wir möglichst bald weitere Aktionen des Zivilen Ungehorsams durchführen.
Trotz Friedensnobelpreis Verurteilung von Atomwaffengegner*innen
Heute wurden vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Cochem vier Aktivist_innen zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Sie waren im letzten Jahr bei einer von JunepA
(Jugendnetzwerk für politische Aktionen) initiierten Anti-Atomwaffen Aktion auf dem Fliegerhorst in Büchel dabei, an der acht Aktivist_innen beteiligt waren. Das Gericht hatte jedoch entschieden
aufgrund des Alters der Aktivist*innen (vier Personen sind zum Zeitpunkt der Aktion unter 21 gewesen) an zwei Terminen zu verhandeln. Am 04.10. entschied das Cochemer Amtsgericht in der selben
Sache schon über vier weitere Aktivist*innen. Sie erhielten dasselbe Urteil.
Eine der Verurteilten, Clara Tempel, sagte in ihrer Einlassung: „Ich habe am 12. September 2016 die Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war,
war kein Zufall und kein Versehen. Ich habe mir diesen Ort bewusst ausgesucht, um dort zu stören.“
Auf dem Fliegerhorst in Büchel lagern US-Amerikanische Atomwaffen, außerdem wird der Flugplatz zu Flugübungen verwendet. Seit Jahren demonstrieren Friedensaktivist*innen und Kriegsgegner*innen
rund um Büchel, um auf diese Lage aufmerksam zu machen. Ronja Bober, ebenfalls verurteilt, betont die Notwendigkeit der Go-In-Aktion in ihrer Einlassung: „Es kann nicht sein, dass das Leben so
vieler Menschen durch die Existenz der Atomwaffen auf‘s Spiel gesetzt wird. Denn sie töten nicht nur, wenn sie abgeworfen und gezündet werden, sondern schon ihre alleinige Existenz ist
lebensgefährdend.“
Im Oktober 2017 wurde ICAN (international campaign to abolish nuclear weapons) mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Die Aktivist*innen, die die Startbahn besetzt hatten, sind Teil der
Internationalen Kampagne und forderten unter anderem deshalb einen Freispruch. „Welch eine paradoxe Situation: Die Bundesregierung gratuliert den Atomwaffengegner*innen und gleichzeitig
verurteilt ein Gericht Menschen, die genau diese Forderung nach Ächtung von Atomwaffen in die Tat umsetzen“.
Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland widerspricht geltendem Völkerrecht. Sobald der im September 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag von 50 Staaten unterzeichnet und
ratifiziert ist wird die Völkerrechtswidrigkeit noch konkreter. Deutschland kann dem Vertrag angeblich erst beitreten, wenn die NATO-Atomwaffen aus Deutschland abgezogen sind. Die Bundesregierung
hatte die Atomwaffenverbotsverhandlungen boykottiert und den Vertrag u.a. deshalb nicht unterzeichnet.
Das Urteil des Richters hat keineswegs eine abschreckende Wirkung. Im Gegenteil sind sich alle acht Verurteilten einig, dass sie sich weiter gegen Atomwaffen engagieren werden. Im Rahmen der
gegebenen Gesetze, genauso wie im Rahmen gewaltfreier angemessener Überschreitung. Die Verurteilten haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und damit noch mal deutlich gemacht, dass nicht
ihre Aktion das Verbrechen ist, sondern die Existenz von Atomwaffen.
Kontakt: Clara Tempel: 015153206000
presse-junepa@riseup.net www.junepa.blogsport.eu
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe FriedensfreundInnen, liebe solidarische Menschen, der am 18.9.2017 begonnene Prozess gegen Atomwaffengegner, die in den Atomwaffenstützpunkt Büchel eingedrungen und auf der Start- und Landebahn gegen die völkerrechtswidrige atomare Teilhabe Deutschlands und der Bundeswehr demonstriert hatten [Fotos siehe unten], wird am Mittwoch, 4. Oktober um 14.00 Uhr vor dem Amtsgericht Cochem fortgesetzt. Adresse: Ravinestrasse 39, 56812 Cochem (5 Gehminuten vom Bahnhof). Richter: Herr Michel. Am ersten Prozeßtag ging es schwerpunktsmäßig um den Vorwurf der Sachbeschädigung, der fallen gelassen werden mußte. Am nächsten Prozesstag wird es um den rechtfertigenden Notstand, den die Existenz von Atomwaffen geradezu provozieren. Dazu wurden zwei Beweisanträge gestellt, über deren Zulassung der Richter entscheiden muss. In den Schlussplädoyers werden die Angeklagten, noch einmal deutlich machen, wie notwendig der Widerstand gegen Atomwaffen ist - und dass dieser auch von unserer Verfassung gedeckt ist. Spannend wird sein, welche Begründung der Richter bei einer eventuellen Verurteilung abgeben wird. Bisher ist der Prozess, unter anderem wegen einer erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit fair gelaufen. Von daher lade ich Euch noch einmal zu diesem Prozeß ein. Ab 13.30 Uhr wird es wieder eine Mahnwache vor dem Amtsgericht geben. Wer nicht kommen kann oder der Weg einfach zu weit und beschwerlich ist, kann auch dem Richter in schriftlicher Form mitteilen, dass man sich mit dieser Widerstandsaktion solidarisiert und gegebenfalls selbstdurchführen würde. Nach dem Prozess werden wir ausführlich berichten. Schon jetzt möchte ich auf den dann folgenden Prozess gegen den anderen Teil der Gruppe (wir waren 9 Personen) am 18. Oktober 2017 vor dem Amtsgericht Cochem aufmerksam machen.
Short version in English: This morning at sunrise a group of activists went into the Büchel nuclear base in Germany and blockaded the runway while a further group blockaded the gates of the base. - Deutsche Texte siehe unten!
Copyright / Bildrechte: JunepA
Ermittlungsverfahren nach Büchel-Aktion (Stand 6.2.2017, Text gekürzt): Im September 2016 haben wir neben einer Blockade des Fliegerhorsts Büchel auch die Landebahn mit einem so genannten Go-In besetzt. Damit haben wir grenzüberwindend gezeigt, dass mit uns nicht ungestört für den Atomkrieg geübt werden kann. Nun kommen die ersten Briefe an, die uns verkünden, dass es nun Ermittlungsverfahren gegen einige Aktivist_innen gibt. Es sieht auf jeden Fall so aus, als würden einige Aktivist_innen einen Prozess anstreben. Dieser kann dazu genutzt werden, das Thema Atomwaffen mehr in die Öffentlichkeit zu bringen und zu zeigen, dass Ziviler Ungehorsam gegen tödliche Waffen absolut legitim und notwenig ist. Für den Fall, dass es zu Verhandlungen kommen wird, freuen wir uns über Unterstützung.
12.09.2016: „Der Atomwaffenstützpunkt Büchel ist seit 5:15 Uhr durch etwa 30 Aktive blockiert. Sämtliche geteerte Zufahrtswege sind durch Sitzblockaden sowie ein hohes Dreibein (Tripod) und in einer anderen Einfahrt durch ein in einem Auto befindlichen Betonfass versperrt, an denen sich jeweils Menschen befestigt haben. Mehrere Aktivist_innen sind auf das Gelände gelangt und haben die einzige Start- und Landebahn besetzt.“ Mittlerweile hat die dpa dazu eine Meldung veröffentlicht, die bereits vom Focus übernommen wurde.
Außerdem waren alle asphaltierten Zufahrten zum Atomwaffen-Stützpunkt durch junepA-Aktivisten besetzt, Das Foto (siehe links) wurde am Lutzerater Tor aufgenommen.
12.09.2016, 13.07 Uhr: "Sieben [junge] Menschen von Junepa und zwei [ältere] UnterstützerInnen waren mit im Fliegerhorst und auf der Landebahn für 90 Minuten. Militärpolizei hat sie festgenommen und Polizei bestellt, die im Fliegerhorst kurz Personalienfestellung gemacht hat und es dann weiter der Bundeswehr überlassen, die die Aktiven durchsucht bzw. Sachen beschlagnahmt und dann wieder übers Haupttor raus gelassen haben."
Allgemeine Zeitung, Rheinland-Pfalz, 12.09.2016
Friedensaktivisten gelangen auf Startbahn in Büchel
Büchel (dpa/lrs) - Mehrere Friedensaktivisten sind am Montagmorgen auf den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel eingedrungen. «Etwa neun Protestler» hätten auf der Start- und Landebahn
gesessen, sagte ein Sprecher des Luftwaffengeschwaders in Büchel. Sie seien in Gewahrsam genommen worden und würden von den Feldjägern an die Polizei übergeben. Noch sei unklar, wie die Menschen
auf das Gelände des Flugplatzes kamen. «Da laufen Ermittlungen», sagte der Sprecher. Die Friedensaktivisten gehörten zu einer größeren Gruppe, die an den Zufahrten zum Fliegerhorst gegen dort
angeblich gelagerte US-Atomwaffen demonstrierte. Nach Angaben des Jugendnetzwerkes für politische Aktionen hatten rund 30 Aktivisten am Morgen «sämtliche Zufahrtswege» blockiert - unter anderem
mit Sitzblockaden. Sie forderten den Abzug der Atomwaffen aus Büchel. Eine offizielle Bestätigung für Atomwaffen in Büchel gibt es nicht. Experten schätzen, dass bis zu 20 US-Atomsprengköpfe in
Büchel gelagert sind, für deren Einsatz im Ernstfall die Bundeswehr Tornado-Kampfflieger bereit hält. Die Polizei in Cochem bestätigte die Demonstration am Fliegerhorst. Im Laufe des Vormittags
sollte es nähere Informationen geben. Der Flugbetrieb sei durch die Aktivisten nicht gestört worden, sagte der Bundeswehrsprecher.
12.09.2016, 16.30: Pressemitteilung des Jugendnetzwerks für politische Aktionen (JunepA) Friedensaktivist_Innen blockieren Tor 1 des Atomwaffenlagers Büchel.
„Sand im Getriebe der Kriegsmaschinerie“
Die Militäranlage ist seit 5:15 Uhr durch etwa 30 antimilitaristische Aktive blockiert – sämtliche geteerte Zufahrtswege sind durch Sitzblockaden sowie ein hohes Dreibein (Tripod) und in einer
anderen Einfahrt durch ein in einem Auto befindlichen Betonfass versperrt, an denen sich jeweils Menschen befestigt haben. Mehrere Aktivist_innen sind auf das Gelände gelangt und haben die
einzige Start- und Landebahn besetzt.
Der Betrieb des Fliegerhorsts Büchel, auf dem die letzten Atomwaffen innerhalb der BRD lagern ist durch die Aktionen stark eingeschränkt. Durch die sogenannte „Go-In“-Aktion ist ein Start der
Tornado-Kampfflugzeuge, die im Einsatzfall die Atombomben abwerfen sollen, momentan unmöglich. Wegen der blockierten Zufahrten können hunderte Angestellte im Militärdienst ihre Arbeit vorerst
nicht aufnehmen. Initiiert wurde die Aktion vom Jugendnetzwerk für politische Aktionen (JunepA), das schon mehrmals Blockaden in Büchel durchgeführt hat.
„Unsere Aktion richtet sich gegen die Existenz von Atomwaffen, die immer eine unberechenbare Gefahr für die Menschheit darstellen.“ erklärt Fiona Rucke, die sich an den Aktionen beteiligt: „Daher
haben wir uns dazu entschieden, mit einer entschlossenen Aktion des Zivilen Ungehorsams Sand im Getriebe der Kriegsmaschinerie zu sein.“
In Büchel sind sowohl US-Amerikanische Soldat_innen, als auch Bundeswehrangehörige stationiert. Die Kontrolle über die Atomwaffen unterliegt den USA, allerdings würden deutsche Tornado-Flugzeuge
sie im Ernstfall zu ihren Ziele tragen. Dies wird als „Nukleare Teilhabe“ bezeichnet und gilt als rechtlich umstrittene Praxis. Dass diese Waffen nun „modernisiert“ bzw. aufgerüstet werden
sollen, hält JunepA für höchst unverantwortlich.
In den letzten Jahren gab es sehr häufig Proteste und Blockaden der Zufahrtswege. Seit Freitag dem 9. September führen die Atomwaffengegner_innen außerdem ein Camp direkt am Haupttor der
Militäranlage durch, auf dem Aktivst_innen zelten können und Workshops zu verschiedenen Themen durchgeführt werden. Fotos werden wir baldmöglichst unter junepa.blogsport.eu zur Verfügung
stellen.
Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: presse-junepa@riseup.net, 0151-53 20 6000, Marcus Schäfer
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