23.3.2023: Haftantritt Dennis DuVall

in der JVA Bautzen/Sachsen, Breitscheidstr. 4, 02625 Bautzen. Es ist die 18. Inhaftierung wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen aus Protest gegen die Atomwaffenlagerung in Büchel - und die 31. wegen Zivilen Ungehorsams im Stuttgarter EUCOM und in Büchel. US-Bürger Dennis (81), der in Sachsen lebt, war Vietnam-Veteran, ist Mitglied der "Veterans for Peace" und langjähriger Anti-Atomwaffen-Aktivist. Er ist die 14. Person, die wegen Büchel ins Gefängnis gesperrt wird. (Zwei Aktive waren zwei Mal und einer drei Mal deswegen im Knast.) Durch eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ("Mahnwache hinter Gittern") will Dennis seine 60-Tagessätze- Restgeldstrafe tilgen, und er will auch nicht vorzeitig aus dem Knast "freigekauft" werden.

Wegen seiner Teilnahme am Go-In vom 15.7.2018 war Dennis vom Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden. Diese Strafe war durch das Urteil des Landgerichts Koblenz am 4.8.2020 bestätigt worden und damit rechtskräftig geworden. Dennis hatte am 16.7.2019 an einem weiteren Go-In teilgenommen, weshalb er im Dezember 2020 in Cochem erneut verurteilt worden war, diesmal zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen, die rechtskräftig geworden war (siehe Unterpunkt "2020-12-07 Dennis und Margriet" in der Spalte rechts). Nach einer weiteren rechtskräftigen Verurteilung durch das Amtsgericht Erding zu 90 Tagessätzen (wegen eines Delikts, das mit gewaltfreiem Widerstand gegen die Atomwaffenpolitik offenbar nichts zu tun hatte) hatte das AG Erding eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen gebildet. Da Dennis die 90 Tagessätze aus der Erdinger Verurteilung bereits bezahlt hatte, verblieben 60 Tagessätze, die er jedoch nicht bezahlen wollte. Er hatte der Strafvollstreckungsbehörde erklärt, dass "es eine Gewissensfrage ist, die ich mit vielen anderen US-amerikanischen, niederländischen und deutschen Büchel-Angeklagten teile, kein Geld an diejenigen zu zahlen, die bereitwillig Massenmordwaffen schützen, die auf dem NATO-Stützpunkt Büchel stationiert sind." Folglich hatte er sich dazu bereit erklärt, stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Damit setzt er seinen Zivilen Ungehorsam, den er mit den beiden Go-In-Aktionen geleistet hat, konsequent fort.