Am 10. Juni 2020 standen Marion Küpker, Stefanie Augustin und Margaretha Bos vor Gericht. Verteidigungsreden siehe unten!
Hiermit laden wir JournalistInnen und das Fernsehen zum Prozess am 10. Juni 2020 ein. Beginn 9 Uhr im Amtsgericht Cochem, Sitzungssaal 100, Ravenestr. 39, Mahnwache vorm Gericht ab 8 Uhr.
Am 15. Juli 2018 drangen 18 Personen der Internationalen Woche der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen in den Fliegerhorst Büchel ein, um gegen die dort illegal stationierten ca. 20 US-Atomwaffen zu protestieren. Darunter befanden sich auch sechs US-Bürger! Bereits im Januar und Mai 2020 hatte das Cochemer Amtsgericht sieben Mitglieder der Gruppe zu Geldstrafen verurteilt. Jetzt sollen drei weitere Teilnehmerinnen - Stefanie Augustin, Margriet Bos (NL) und Marion Küpker, die 2019 namentlich den Aachener Friedenspreis für die Kampagne Büchel ist überall-atomwaffenfrei.jetzt erhalten hat, am 10. Juni vor diesem Gericht stehen.
„Wir klagen die Einhaltung des Internationalen Rechtes ein, da dieses unserem Recht übergeordnet ist“, sagt Stefanie Augustin, die auf einen der vermuteten Atombomben-Hangars saß (siehe Bild im
Anhang li.). Hiernach dürften nicht die Angeklagten verurteilt werden, sondern das Bundesverfassungsgericht (BVG) muss endlich prüfen, ob die von Deutschland praktizierte nukleare Teilhabe in der
NATO völkerrechtswidrig ist.
Bisher nahm sich drei Mal das BVG dieser Auseinandersetzung nicht an, da die Atomwaffen-Stationierung angeblich nicht im Interesse der Öffentlichkeit sei. Aktuell stehen hierzu fünf neue
Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung durch das BVG an. Selbst der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Mützenich spricht sich auf seiner Webseite eindeutig dafür aus, die technische nukleare
Teilhabe nicht weiter verlängern und die in Büchel lagernden taktischen US-Nuklearwaffen nicht durch neue atomare Sprengköpfe ersetzen zu wollen:
www.rolfmuetzenich.de/publikation/deutschland-nukleare-teilhabe „Es gibt keinen Einfluss oder gar Mitsprache von Nichtnuklearmächten auf die Nuklearstrategie oder gar die
Einsatzoptionen von Atommächten. Dies ist nicht mehr als ein langbeschworener frommer Wunsch“, veröffentlicht Mützenich dort. „Konkret heißt das, dass ein Einsatzbefehl – der von deutschen
Piloten geflogenen Kampfjets mit US-Atombomben - einzig von der nuklearen Angriffsdoktrin der USA abhängt. D.h. vom Wohlwollen Donald Trumps, der als Präsident die Befehlshoheit darüber hat“,
sagt Marion Küpker. Deshalb werde ich eine Erklärung der Internationalen US-Rechtsexpertin Anabel Dwyer dem Gericht als Beweis vorlegen, die die Illegalität dieser Atomwaffen und unsere
Verpflichtung zum Widerstand dagegen, unmissverständlich belegt.