Zunächst wurde gegen Dennis verhandelt. Er hatte Einspruch eingelegt gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen einer Go-In-Aktion in den Bücheler Fliegerhorst vom 16.7.2019. In seinem Urteil erhöhte der Cochemer Amtsrichter diese Strafe noch auf 70 Tagessätze. (Dennis war bereits wegen seiner Teilnahme an der "Five-holes-Go-In"-Aktion vom 15.7.2018 zu 30 Tagessätzen verurteilt worden. Gegen die Verurteilung zu 70 Tagessätzen hat er Berufung eingelegt, diese aber später zurückgezogen, so dass sie rechtskräftig geworden ist.)
In der zweiten Verhandlung vom 7.12.2020 im Amtsgericht Cochem war Margriet wegen ihrer Teilnahme am Büchel-Go-In vom 10.7.2019 angeklagt. Sie hatte wegen der Aktion einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Auch sie wurde verurteilt, wobei ihre rechtskräftige Strafe wegen des Go-Ins vom 15.7.2018, die noch nicht vollstreckt worden war, in das Urteil einbezogen wurde. Wegen ihrer Teilnahme an den beiden Aktionen erhielt sie eine Gesamtgeldstrafe von 85 Tagessätzen. Dagegen legte sie kein Rechtsmittel ein. So wurde die Strafe rechtskräftig.
(Eigentlich wollte sie diese ersatzweise im Gefängnis "absitzen". Am 9.11.2021 teilte sie jedoch über die Büchel-Rechtshilfe-Mailingliste mit, dass sie bezahlt habe. Ein Jurist habe ihr gesagt, sie werde keine Chance haben, eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Stattdessen werde sie - womöglich jahrelang - Besuche von Gerichtsvollziehern bekommen, wenn sie nicht zahle. Und die Kosten für diese Besuche werde sie dann ebenfalls in Rechnung gestellt bekommen. Das wolle sie weder ihrer Lebensgemeinschaft noch sich selbst zumuten. Sie habe finanzielle Hilfe von FreundInnen über 999 Euro erhalten, so dass alles abgedeckt sei.)