Im Jahr 2020 wollte man uns durch einen Strafprozess wegen Fotografierens einschüchtern ...


KURZBERICHT: "Der Strafprozess gegen mich wurde heute, am 2. September 2020, in Cochem von Richter und Staatsanwaltschaft eingestellt. Gleich nach der Eröffnung und Überprüfung der Personalien fragte Richter Zimmermann, was ich denn erreichen wolle? Ich entgegnete, dass es mein Ziel sei, den Strafvorwurf (juristisch) zu entkräften. Daraufhin bot er direkt an, das Verfahren nach §153 StPO einzustellen, wenn der Staatsanwalt zustimmen würde.

Das tat er sicher nicht, weil er vor meiner Entschlossenheit zurückschreckte, sondern weil er offenbar selbst das Verfahren für zu weitgehend hielt. Der anwesende junge Staatsanwalt stimmte zu. Als ich entgegnete, dass sie sich das auch früher hätten überlegen können - immerhin bin ich aus Hamburg angereist und andere Leute kamen auch extra - meinte er, er sei nicht der Staatsanwalt, der die Akte angelegt habe, sondern nur der hier anwesende Staatsanwalt.
Immerhin, das Ziel der Einstellung des Verfahrens (oder ein Freispruch wäre natürlich noch schöner gewesen) ist erreicht...
Die Rückgabe meines Eigentums (Kamera und SD-Karte) sowie die Löschung der Daten meines zeitweise beschlagnahmten Smartphones werde ich nach Erhalt der Post beantragen.
Da ich keine Gelegenheit hatte, meine Argumentation vor Gereicht vorzutragen und für den Fall, dass weitere Friedensaktivisten in die selbe Lage kommen sollten, hänge ich hier meine Einlassung an.
Mein Fazit: Die Sicherheit wurde nicht durchs Fotografieren des Zaunes gefährdet, sondern durch die Atomwaffen hinter dem Zaun..."

Dietrich Gerstner, Hamburg

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Prozess wegen Fotografierens. Einlassungen von Dietrich Gerstner.
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