Foto: Rechts steht Gertie Brammer, mit Anti-Gorleben-Maske (wegen Corona). Links steht Ariane Dettloff. Das Tuch "Beherbergungsverbot" ist eine Anspielung auf die aktuellen
Corona-Bestimmungen.
BERICHT: Am 25.11.2020 wies ich bei meiner Einlassung vor dem Amtsgericht Cochem darauf hin, dass Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch nur Mittel waren zu unserem Ziel: Unterbrechung des Flugbetriebs. Das ist unserer Gruppe auch gelungen. Die Motivation dahinter war dieselbe, welche alle meine circa 80 VorgängerInnen bereits vorgetragen hatten, und die dem Gericht bekannt ist. Ich dröselte nochmals alle Vergehen der verschiedenen Regierungen auf und fragte, warum die Gerichte das alles hinnehmen. Danach berief ich mich auf Art. 4 GG (Gewissensfreiheit) und erklärte das ausführlich. Zum Schluss fragte ich, welche Protestformen denn angemessen seien und verteidigte Zivilen Ungehorsam'als letztes Mittel, weil alle anderen nicht geholfen haben. Mein Schlusswort beendete ich mit Hinweis auf den 22. Januar 2021, der ein Festtag werden wird! Urteil: Standard wie immer; 30 Tagessätze à 20 €. Gertie Brammer, Karwitz