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Sept 2023: Protest am BVerfG! Justitia aufwecken!
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Tour à vélo contre les armes nucléaires, en sept 2023 à la Cour europ. des droits de l'homme à Strasbourg
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Flyer Fahrradtour vom BVerfG in Karlsruhe zum Europ. Gerichtshof für Menschenrechte
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Protest am BVerfG in Karlsruhe, dann Protest auf dem Stephansplatz. Ab Samstag: Radtour nach Straßburg. Macht mit!

Freitag, 22. Sept. 2023, 11.55 Uhr - 14.30 Uhr, Protest-Aktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Performance und Reden am Gericht. 
Redebeiträge
>>von Andreas Zumach, Experte für internationale Beziehungen über die aktuelle Atomwaffensituation, sowie
>>den Beschwerdeführenden: 
Marion Küpker vom Versöhnungsbund und der GAAA / DFG-VK,
>>John LaForge von Nukewatch aus den USA, sowie
>>Johanna Adickes mit einer Rede von der Bonner Rechtsanwältin Anna Busl. 
Neue Lieder zum Thema singt der Kölner Musiker Gerd Schinkel. 
Dann gehen wir um kurz vor 15 Uhr weiter zum Stephansplatz. Dort dann Demonstration und Performance bis 16 Uhr. 

Am 23.9. starten wir mit den Fahrrädern um 11 Uhr vom Karl-Wilhelm Denkmal (nahe dem BVerfG) Richtung Straßburg zum Europ. Gerichtshof für Menschenrechte. Gerne könnt Ihr uns dann per Rad bis zum Karlsruher Ortsausgang zu begleiten!

FRIEDENS- UND PROTEST-FAHRRADTOUR: 

  • Sa, 23. Sept: Karlsruhe - Rastatt - Soufflenheim (F) - Rheinmünster
  • So, 24. Sept: Rheinmünster - Bühl - Offenburg - Kehl
  • Mo, 25. Sept: Kehl - Straßburg (F), Kundgebung und Abschluss am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK)

An einzelnen Orten sind Aktionen, Veranstaltungen und Begegnungen geplant. Ein Gepäckfahrzeug begleitet die Radtour. Die Teilnahme ist auch an einzelnen Tagen als auch abschnittweise möglich. Ebenso eine motorisierte Begleitung. Übernachtung ist auf Campingplätzen geplant, individuelle Übernachtung ebenso möglich. Teilnahmebeitrag jeweils 25€ für Sa und So. Darin enthalten Übernachtung auf Camping, Frühstück und Imbiss. Die Kosten für Hauptmahlzeiten müssen selbst getragen werden.  Anmeldung Telefon 09471/950085 oder 015 22 73 32 051, E-Mail: oberpfalz@dfg-vk.


24. Januar 2023: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerde eines US-Friedensaktivisten nicht zur Entscheidung anzunehmen

John LaForge hatte die Verfassungsbeschwerde im April 2022 eingelegt (siehe unten). Zur Zeit der Abweisung durch das BVerfG befand er sich bereits seit dem 10. Januar im Gefängnis. Die Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe war vom 25. September 2022 in Wittlich (siehe unten) auf 10.1.2023 in Hamburg geändert worden. Die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wurde vom höchsten deutschen Gericht nicht inhaltlich begründet, es wies lediglich darauf hin, die "sehr kurze Fassung des Beschlusses" trage "erheblich dazu bei, dass das Bundesverfassungsgericht befähigt bleibt, über im Durchschnitt ca. 6000 Verfahren jährlich zu entscheiden".  Es war die 14. Verfassungsbeschwerde, die wegen rechtskräftiger Verurteilungen aufgrund von Büchel-Aktionen eingelegt worden war; danach hat es in 2022 noch zwei weitere gegeben. 15 dieser Beschwerden sind abgelehnt worden, eine ist noch anhängig. Am 27.1.2023 - als die Ablehnung noch nicht bekannt war - war ein Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht anlässlich von Johns Haftantritt abgeschickt worden, mit den Namen von 77 solidarischen Menschen darunter. Der Offene Brief war auch an Personen gegangen, die politisch, juristisch und militärisch für die "nukleare Teilhabe" Deutschlands verantwortlich waren, und er war auch über den Presseverteiler der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) verbreitet worden.


15. August 2022. Kontakt: Marion Küpker, 715-472-4185, marion@gaaa@gmx.de und John LaForge, 715-491-3813, <nukewatch1@lakeland.ws>

Deutsches Gericht ordnet Gefängnisstrafe für US-Friedensaktivisten wegen Protesten gegen U.S.-Atomwaffen in Deutschland an!

 LUCK, Wisconsin - Einem US-Friedensaktivisten aus Luck, Wisconsin, wurden von einem deutschen Gericht 50 Tage Freiheitsentzug angeordnet, nachdem er sich geweigert hatte, 600 Euro Geldstrafe für zwei Verurteilungen wegen Hausfriedensbruchs zu zahlen. Diese resultierten aus Protesten gegen die auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel, 80 Meilen südöstlich von Köln, stationierten US-Atomwaffen.

John LaForge, 66, aus Duluth stammend und langjähriger Mitarbeiter der Anti-Atomwaffen-Gruppe Nukewatch, nahm 2018 an zwei "Go-In"-Aktionen auf dem Bundeswehr-Stützpunkt teil. Bei der ersten, am 15. Juli, verschafften sich achtzehn Personen an einem Sonntagmorgen am helllichten Tag Zutritt zum Stützpunkt, indem sie den Maschendrahtzaun durchtrennten. Bei der zweiten Aktion am 6. August, dem Jahrestag des US-Bombenangriffs auf Hiroshima, schlichen sich LaForge und Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, in den Stützpunkt und kletterten auf einen Bunker, in dem sich wahrscheinlich einige der etwa zwanzig dort stationierten thermonuklearen "B61"-Atombomben der USA befanden.*

Das deutsche Landgericht Koblenz verurteilte LaForge zu einer Geldstrafe von 600 Euro (619 Dollar) oder 50 Tagen Haft und ordnete an, dass er sich am 25. September in Wittlich, Deutschland, in der Justizvollzugsanstalt zu melden hat. Der Gerichtsbeschluss wurde am 25. Juli erlassen, erreichte LaForge aber erst am 11. August per Post in den Vereinigten Staaten. Gegen die Verurteilung von LaForge ist derzeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Gericht, anhängig.

In der Beschwerde der Bonner Rechtsanwältin Anna Busl wird argumentiert, dass sowohl das Gericht in der ersten Instanz als auch das Koblenzer Gericht einen Fehler begangen haben, indem sie es ablehnten, LaForges Einwand der "Verbrechensverhütung" zu berücksichtigen und damit sein Recht auf Verteidigung verletzten. Beide Gerichte lehnten es ab, Sachverständige zu hören, die das internationale Vertragsrecht erläutern sollten, das sowohl die Planung von Massenvernichtungswaffen als auch die Weitergabe von Atomwaffen von einem Land an ein anderes verbietet.  Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland sei ein krimineller Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag (Nonproliferation Treaty, NPT), argumentiert LaForge, da der Vertrag jede Weitergabe von Atomwaffen von oder an andere Vertragsstaaten, darunter sowohl die USA als auch Deutschland, verbiete. In dem Appell wird weiter argumentiert, dass die Politik der "nuklearen Abschreckung" eine kriminelle Verschwörung ist, um mit Hilfe der US-Wasserstoffbomben eine riesige, unverhältnismäßige und wahllose Zerstörung zu begehen.

LaForge nahm an der Eröffnung der 10. Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags im UN-Hauptquartier in New York City teil und reagierte auf die dort am 1. August von Deutschland und den Vereinigten Staaten abgegebenen Erklärungen. "Außenminister Tony Blinken und die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock, die Vorsitzende der deutschen Grünen, verurteilten beide die russische Atomwaffenpolitik, ignorierten aber ihre eigenen 'vorwärtsgerichteten' US-Atombomben in Büchel, die auf Russlands abzielen. Minister Baerbock wandte sich am 2. August sogar schriftlich gegen den Vorwurf Chinas, die Praxis der Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland verstoße gegen den Atomwaffensperrvertrag, und wies darauf hin, dass diese Politik dem Vertrag von 1970 vorausging. Aber das ist so, als würde ein Sklavenhändler behaupten, er könne seine Versklavten nach dem amerikanischen Bürgerkrieg in Ketten halten, weil er sie vor 1865 gekauft habe", sagte er.

Die Vereinigten Staaten sind das einzige Land der Welt, das seine Atomwaffen in anderen Ländern stationiert.

Bei den US-Bomben in Büchel handelt es sich um die 170-Kilotonnen-B61-3 und die 50-Kilotonnen-B61-4, deren nukleare Sprengkraft 11- bzw. 3-mal so groß ist wie die Hiroshima-Bombe, die prompt 140.000 Menschen tötete. LaForge argumentiert in seinem Aufruf, dass diese Waffen nur Massaker verursachen können, dass Angriffspläne mit diesen Waffen eine kriminelle Verschwörung sind und dass sein Versuch, ihren Einsatz zu verhindern, ein gerechtfertigter Akt der Verbrechensbekämpfung ist.

Die deutschlandweite Kampagne "Büchel ist überall: Atomwaffenfrei jetzt!" hat drei Forderungen: den Abzug der US-Waffen; die Absage der US-Pläne, die heutigen Bomben ab 2024 durch eine neue B61-Version-12 zu ersetzen; und die Ratifizierung des 2017 in Kraft getretenen Vertrags über das Verbot von Atomwaffen durch Deutschland.

* New York Times, "Despite Vow to End 'Endless Wars,' Here's Where About 200,000 Troops Remain," Oct. 22, 2019, S. A9 (https://www.nytimes.com/2019/10/21/world/middleeast/us-troops-deployments.html); De Morgen (Antwerpen), "Endlich schwarz auf weiß: Es gibt amerikanische Atomwaffen in Belgien", 16. Juli 2019, (https://www.demorgen.be/nieuws/eindelijk-zwart-op-wit-er-liggen-amerikaanse-kernwapens-in-belgie~b051dc18/); The Stimson Center, 15. August 2016, "U.S. Nuclear Weapons in Turkey at Risk of Seizure by Terrorists, Hostile Forces" (https://www.stimson.org/2016/us-nuclear-weapons-turkey-risk-seizure-terrorists-hostile-forces/)

 

Beigefügte Fotos: 1) LaForge und Susan Crane wurden am 6. August 2018 beim Betreten des Luftwaffenstützpunkts Büchel in Deutschland fotografiert, um gegen den drohenden Einsatz der dort stationierten US-Atomwaffen zu protestieren (Foto von buechel-atombombenfrei. de); 2) Rückseite des von Crane und LaForge besetzten Bunkers auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel, der bis zu vier US-Atomwaffen des Typs B61 beherbergen kann (Foto von John LaForge); 4) mit Marion Kuepker bei der Eröffnung der NPT RevCon am 1. August in New York City. 


Juni 2023: Friedensaktivist John LaForge zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er beschwert sich gegen die Behandlung vor deutschen Gerichten.


25. April 2022, Pressemittelung

Kontakt: Marion Küpker, +49 (0)172-771-3266, <marion@gaaa@gmx.de>

John La Forge, +01 715-491-3813, nukewatch1@lakeland.ws

Erstmalig legt ein U.S. Bürger gegen die in Deutschland stationierten U.S. Atomwaffen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein

 

Der Abrüstungsaktivist John LaForge aus Wisconsin (USA) legt heute durch seine Bonner Rechtsanwältin Anna Busl Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs ein. Sein Verfahren steht im Zusammenhang mit zwei Protesten gegen den drohenden Einsatz mit US-Atombomben, die auf dem Fliegerhorst Büchel, 127 km südöstlich von Köln, stationiert sind.

Bei der ersten Aktion am 15. Juli 2018 verschafften sich LaForge und 17 weitere Personen an dem Sonntagvormittag am helllichten Tag Zutritt zu dem Stützpunkt. Dort verlas die Gruppe eine Erklärung, in der sie das Personal des Stützpunkts warnte, dass die Planung von und/oder die Teilnahme an militärischen Einsätzen mit Atomwaffen eine kriminelle Verschwörung zur Begehung von Massakern darstellt.

Bei der zweiten Aktion am 6. August 2018 (Hiroshima-Gedenktag) kletterten LaForge und eine weitere Atomwaffengegnerin, Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, auf einen geschützten Luftschutzbunker, in dem wahrscheinlich einige der US-Wasserstoffbomben untergebracht sind (siehe Foto). Das Landgericht Koblenz verurteilte La Forge zu einer Geldstrafe von 600 Euro, was hier 50 Tagessätze à 12 Euro Gefängnis bei Nichtbezahlung bedeutet. Damit senkte das Landgericht die vom Amtsgericht Cochem verhängte Geldstrafe von 1500 Euro.

In der Beschwerde wird argumentiert, dass die Vorinstanzen einen Fehler begangen haben, indem sie sich weigerten, LaForge´s Einwand der "Verbrechensverhütung" zu berücksichtigen und damit sein Grundrecht auf Verteidigung verletzten. Beide Vorinstanzen weigerten sich Sachverständige zu hören, die das komplexe internationale Vertragsrecht, das die Planung mit Massenvernichtungswaffen verbietet, erläutern sollten. In der Berufung wurde argumentiert, dass die "nukleare Teilhabe" einen kriminellen Verstoß gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen von 1970 darstellt. Dieser verbietet die Weitergabe von Kernwaffen an andere Länder. Die Politik der "nuklearen Abschreckung" beinhaltet zudem eine weitreichende kriminelle Verschwörung, um mit den US-Wasserstoffbomben große, unverhältnismäßige und wahllose Zerstörungen zu begehen.

Bei den US-Wasserstoffbomben in Büchel handelt es sich um die 170-Kilotonnen-B61-3 und die 50-Kilotonnen-B61-4, die 11- bzw. 3-mal so stark sind wie die Hiroshima-Bombe, die 140.000 Menschen tötete. L Forge erklärt in der Berufung, dass die US-Waffen nur Massaker anrichten können und dass der Versuch, ihren Einsatz zu stoppen, kein unrechtmäßiger Akt der Verbrechensbekämpfung ist.

Der 66-jährige LaForge, langjähriger Co-Direktor der kritischen Watchdog-Gruppe Nukewatch, verglich seine deutschen Proteste mit der Arbeit von Feuerwehrleuten, die Leben retten. "Ein Feuerwehrmann, der in ein brennendes Gebäude eindringt, um eine Person zu retten, ist gerechtfertigt", sagte LaForge. "Aber was ist mit einem Feuer, das noch nicht brennt, das aber absichtlich gelegt wurde, um es zu entzünden und die Hitze, Explosion und Strahlung von tausend Sonnen freizusetzen? Was wäre, wenn diese vorsätzliche Brandstiftung eine Stadt mit zehn Millionen Einwohnern oder zwanzig Städte - eine für jede der zwanzig US-Wasserstoffbomben auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel - einäschern würde?"

Eine deutschlandweite Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" (www.buechel-atombombenfrei.de) setzt sich für den Abzug der Atomwaffen ein, für die Absage der Pläne, die aktuellen US-Bomben ab 2024 durch ein neues Modell B61 aufzurüsten/zu ersetzen, und für die deutsche Unterzeichnung und Ratifizierung des 2017 geschlossenen Vertrags über das Verbot von Atomwaffen, der am 22. Januar 2021 in Kraft trat.

Beigefügte Fotos: John LaForge und Susan Crane wurden am 6. August 2018 beim Betreten des deutschen Luftwaffenstützpunkts Büchel fotografiert, um gegen den drohenden Einsatz der US-Atomwaffen zu protestieren. --&-- Die Rückseite des geschützten Flugzeugbunkers auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel, in dem vier US-Wasserstoffbomben des Typs B61 untergebracht werden können. Foto von John LaForge.

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Nukewatch

740A Round Lake Road

Luck, WI 54853

(715) 472-4185

www.nukewatchinfo.org