Wegen der folgenden Aktionen des Zivilen Ungehorsams (Punkte 1 bis 9) aus Protest gegen die Atomwaffenlagerung in Büchel laufen zur Zeit juristische Verfahren (Stand: 23.4.2024)
Vorbemerkung:
Seit den ersten Strafbefehlen wegen “Ziviler Inspektionen” des Atomwaffen-Stützpunkts (Go-In-Aktionen) im Jahr 1997 gab es zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren, polizeiliche Ingewahrsamnahmen (zwei Mal auch über Nacht), zwei polizeiliche Bargeld-Konfizierungen (jeweils einem US-Aktivisten wurden 200 bzw. 150 Euro als “Hinterlegung” abgenommen),
13 rechtskräftige Strafbefehle (davon einer für zwei Aktionen), Anklageschriften, Selbstanzeigen, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldbescheide, Polizeieinsatzkosten-Bescheide, Hausdurchsuchungen, Begnadigungen, Verfahrenseinstellungen ohne Gerichtsverhandlungen, Klagen bei Verwaltungsgerichten, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mindestens 98 Hauptverhandlungstage in Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, OLG-Entscheidungen ohne Verhandlungen, 171 Verurteilungen zu Geldstrafen nach Hauptverhandlungen (91 in Amtsgerichten, davon 32 rechtskräftig / 51 in Landgerichten, davon 18 rechtskräftig / 29 im Oberlandesgericht Koblenz), 11 Verurteilungen zu Freiheitsstrafen (7 im AG Cochem, davon 4 rechtskräftig / 2 im LG Koblenz, beide nicht rechtskräftig / 2 im OLG Koblenz), 12 Freisprüche nach Hauptverhandlungen (3 in Amtsgerichten / 6 im LG Koblenz / 3 im OLG Koblenz), mehrere Verfahrenseinstellungen mit und ohne Auflagen in Gerichtsverhandlungen, eine gerichtliche Verurteilung zu Arbeitsstunden, drei Verwarnungen mit Strafvorbehalt in Gerichtsverhandlungen, zahlreiche Strafvollstreckungsverfahren und Prozesskostenbescheide, mehrfach “Verkauf” von Tagessätzen rechtskräftiger Geldstrafen und mehrere Freikäufe aus Gefängnissen.
Mindestens 101 AktivistInnen sind wegen "Straftaten" in oder wegen Büchel angeklagt worden, einige von ihnen mehrmals. Neben den Anklagen wegen “Straftaten” gab es auch die Verhängung von Bußgeldern wegen “Ordnungswidrigkeiten”.
18 Mal sind Menschen, die wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel verurteilt worden waren, im Gefängnis gewesen. Es handelte sich 4 Mal um Freiheitsstrafen (zwischen 4 und 7 Wochen) und 14 Mal um Ersatzfreiheitsstrafen (zwischen 4 und 58 Tagen) wegen nicht gezahlter Geldstrafen. Zwei Aktive waren je zwei Mal eingesperrt, einer drei Mal, die übrigen 11 je ein Mal.
1.
Aktion 15.7.2018
Wegen der “Five Holes”-Go-In-Aktion stehen noch aus:
- zwei Strafvollstreckungen (sehr wahrscheinlich Ersatzfreiheitsstrafen)
- Entscheidungen über Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Mindestens 14 der 18 Personen, die durch fünf Löcher im Zaun auf das Fliegerhorst-Gelände gelangt waren, wurden angeklagt. Von den übrigen vier ist nicht bekannt, dass sie angeklagt wurden (möglicherweise ist ein Strafbefehl nach England geschickt worden).
Zwei der 14 (eine aus den Niederlanden und eine aus den USA) erhielten Strafbefehle, legten dagegen Einspruch ein und hörten dann nichts mehr davon. Die anderen 12 erschienen zu Gerichtsverhandlungen. Alle 12 Strafverfahren endeten mit Verurteilungen zu Geldstrafen. Fünf der Verurteilten verweigerten die Zahlung der Geldstrafen, drei von ihnen tilgten diese bereits durch Ersatzfreiheitsstrafen: Frits (30 Tage in JVA Wittlich/Eifel), John (50 Tage in den JVA Hamburg-Billwerder und Norderstedt – hierbei ging es um die Tilgung einer Gesamtgeldstrafe, zu der er auch wegen der Aktion vom 6.8.2018 verurteilt wurde), Dennis (58 Tage in JVA Bautzen – hierbei ging es um die Tilgung einer Gesamtgeldstrafe, zu der er auch wegen der Aktion vom 16.7.2019 verurteilt wurde). Die beiden anderen, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen, sind Susan C. und Susan v. d. H., beide sind zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen in die JVA Wöllstein-Rohrbach in Rheinland-Pfalz geladen worden: Susan v. d. H. soll bis zum 29.4.2024 eine 115-tägige Haft antreten, Susan C. am 4.6.2024 eine 229-tägige Haft. Beide sind zu Gesamtgeldstrafen verurteilt worden: Susan v. d. H. auch wegen der Aktionen vom 14. und 16.7.2019 zu 115 Tagessätzen, Susan C. auch wegen der Aktionen vom 6.8.2018 sowie 10. + 14. + 16. + 22.7.2019 zu 230 Tagessätzen (wovon 1 Tagessatz dadurch getilgt ist, dass sie eine Nacht in Polizeigewahrsam verbringen musste – sie hatte nach der Aktion vom 22.7.2019 einen Platzverweis für 5 Tage erhalten, gegen den sie mehrmals verstoßen hatte).
Fünf der rechtskräftig Verurteilten haben nach dem Ende ihrer Strafprozesse Verfassungsbeschwerden eingelegt. Die gemeinsame Beschwerde von Marion und Stefanie ist vom Bundesverfassungsgericht ebenso wie die Beschwerden von Johanna, John und Susan C. nicht zur Entscheidung angenommen worden, weswegen alle fünf Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben haben. Darüber hat der EGMR noch nicht entschieden.
2.
Aktion 6.8.2018
Wegen der Go-In-Aktion an einem Hiroshima-Gedenktag wurden John und Susan C. angeklagt. Beide gingen durch die Instanzen Amts-, Land- und Oberlandesgericht und wurden schließlich rechtskräftig zu Gesamtgeldstrafen verurteilt: John auch wegen der Aktion vom 15.7.2018, Susan C. auch wegen der Aktionen vom 15.7.2018 sowie 10. + 14. + 16. + 22.7.2019. Zu Strafvollstreckungen, Verfassungsbeschwerden und Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte siehe oben Punkt 1.
3.
Aktionen 30.4.2019
An diesem Tag gab es gleich zwei Go-In-Aktionen (beide bezeichnet als "Büchel-17"), bei denen 17 AktivistInnen den Militärischen Sicherheitsbereich an zwei unterschiedlichen Stellen betraten. Mindestens 16 von ihnen wurden rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt, 2 per Strafbefehl (Johannes und Wolfgang), 3 durch Amtsgerichtsurteile (Dieter, Brigitte J., Gertie), 6 durch Landgerichtsurteile (Gerd, Günter, Klaus, Thuy Linh, Jan, Holger Isabelle) und 5 durch OLG-Entscheidungen (Ria, Malte, Brigitte H., Ariane, Lies). Von der 17. Person ist anzunehmen, dass auch sie rechtskräftig verurteilt wurde, aber dies ist nicht definitiv bekannt, weil sie auf Nachfragen zum Prozessverlauf nicht mehr reagiert hat.
Ria und Holger Isabelle haben ihre rechtskräftigen Geldstrafen durch jeweils 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafen getilgt.
Ariane und Lies haben nach der Abweisung ihrer Revisionsbegehren durch das OLG Koblenz Verfassungsbeschwerden gegen ihre rechtskräftigen Verurteilungen eingelegt. Das BVerfG beschloss im März 2023, die Beschwerde von Ariane nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dagegen legte Ariane Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, über die noch nicht entschieden wurde.
4.
Aktion 10.7.2019
Auch an diesem Tag gab es gleich zwei Go-In-Aktionen, wobei es keine Strafverfolgung wegen der am Morgen gab, als sich elf AktivistInnen Zutritt in den Fliegerhorst-Haupteingang verschafften. Bei der Aktion am Nachmittag aber schnitten sich vier AktivistInnen durch zwei Zäune, betraten das Militärgelände und wurden festgenommen. Von den vieren wurden zwei angeklagt, die zwei anderen (beide aus den USA) nicht. Die beiden Angeklagten wurden rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Eine der beiden, Margriet, erhielt eine Gesamtgeldstrafe, da sie auch beim Go-In am 15.7.2018 dabei gewesen war – auch die andere, Susan C., wurde zu einer Gesamtgeldstrafe verknackt: wegen Teilnahme an 6 Go-In-Aktionen (siehe oben Punkt 1).
5.
Aktion 14.7.2019
Drei AktivistInnen schnitten den äußeren Zaun des Fliegerhorsts auf und wurden dann von Soldaten gehindert, auch den inneren aufzuschneiden. Alle drei wurden angeklagt.
Susan v.d.H. wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen verurteilt, da sie außerdem an den Go-Ins vom 15.7.2018 und 16.7.2019 beteiligt war. Susan C. wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 230 Tagessätzen verurteilt, da sie außerdem an den Go-Ins vom 15.7. und 6.8.2018 sowie 10. + 16. + 22.7.2019 beteiligt war. (Zu beiden siehe oben unter Punkt 1)
Brian erhielt einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen und legte dagegen Einspruch ein. Er war zur Verhandlung am 23.11.2022 ins Amtsgericht von Cochem geladen worden, der Termin ist dann aber vom Amtsgericht aufgehoben worden mit der fragwürdigen (oder auch lachhaften) Begründung, eine Ladung des Angeklagten sei nicht möglich, da sein derzeitiger Aufenthalt unbekannt sei. (Die “Abladung”, die das Gericht mit dem Datum 31.10.2022 versehen hatte, wurde Brian an seine Adresse in den USA zugestellt!) Mit derselben Begründung ist dann auch laut Beschluss des Cochemer Amtsgerichts vom 11.11.2022 sein Verfahren vorläufig (!) eingestellt worden. Seinem Rechtsanwalt wurde mitgeteilt, Brian habe “eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 Euro für die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zu leisten und eine im Bezirk des zuständigen Gerichts wohnende Person zum Empfang von Zustellungen, auch für den Empfang von Ladungen, zu bevollmächtigen”. Im Falle seiner Wiedereinreise nach Deutschland muss Brian zwar nicht damit rechnen, dass er verhaftet wird, aber er muss damit rechnen, dass ihm Geld abgenommen wird und er eine neue Ladung zu einer Gerichtsverhandlung bekommt.
6.
Aktion 16.7.2019
Vier AktivistInnen durchschnitten zwei Zäune des Fliegerhorsts, betraten das Militärgelände, wurden von Soldaten gestellt und der Polizei übergeben. Von den vieren wurden drei angeklagt.
Dennis wurde im Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt (er hatte zuvor bereits eine Verurteilung zu 30 Tagessätzen wegen der Aktion vom 15.7.2018 erhalten). Er legte Berufung ein, zog diese aber zurück, bevor es deswegen zu einer Verhandlung im LG Koblenz kommen konnte. So wurde die 70-Tagessätze-Strafe rechtskräftig. Aus den beiden Verurteilungen und einer dritten durch das Amtsgericht Erding (wegen eines Delikts, das mit gewaltfreiem Widerstand gegen Atomwaffen anscheinend nichts zu tun hatte) hat das AG Erding eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen gebildet. Da er die 90 Tagessätze aus der Erdinger Verurteilung bereits bezahlt hatte, verblieb eine Restgeldstrafe von 60 Tagessätzen, die er jedoch nicht bezahlen wollte. Er tilgte sie durch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen (23.3.-19.5.2023) in der JVA Bautzen. (Dort wird offenbar nur werktags entlassen; der 59. und 60. Hafttag wäre auf Samstag/Sonntag gefallen.)
Die Strafvollstreckungen gegen Susan C. und Susan v. d. H. (zu beiden siehe oben Punkt 1) stehen noch aus.
7.
Aktion 22.7.2019
Bei ihrer Go-In-Einzelaktion an diesem Tag durchtrennte Susan C. den äußeren Zaun des Fliegerhorsts, kam nicht mehr dazu, auch den inneren aufzuschneiden, erhielt einen Platzverweis für die folgenden fünf Tage und wurde später wegen dieser und fünf weiterer Go-Ins zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt (siehe oben Punkt 1).
8.
Aktion 8.5.2023
Am 78. Jahrestag des Weltkrieg II-Endes in Deutschland betraten 7 AktivistInnen durch das offene Baustellentor des Fliegerhorsts das Militärgelände mit der Absicht, die Bauarbeiten an der neuen Rollbahn zu behindern. Alle 7 erhielten Strafbefehle (zwischen 30 und 90 Tagessätzen) wegen “Hausfriedensbruchs” und legten dagegen Einsprüche ein.
Eine Beschuldigte zog ihren Einspruch zurück, sodass die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe von 30 Tagessätzen rechtskräftig wurde. Zwei Beschuldigte hatten Hauptverhandlungen im Amtsgericht Cochem am 8.1.2024 und wurden dort zu Geldstrafen von je 60 Tagessätzen verurteilt. Beide hatten schon rechtskräftige Geldstrafen wegen des Go-Ins vom 30.4.2019 – siehe oben unter Punkt 3 – erhalten. Beide legten Berufung ein. Die Berufungsverhandlungen im Landgericht Koblenz sind für Johannes auf den 16.5.2024 und für Ria auf den 25.6.2024 terminiert worden. Zwei weitere Beschuldigte – Miriam und Gerd – sind zu Verhandlungen am 4.3.2024 im AG Cochem erschienen. Miriam wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt und legte Berufung ein, über die das LG Koblenz am 27.6.2024 entscheiden will. Gerd ist zu 90 Tagessätzen verknackt worden – er hatte zuvor bereits rechtskräftige Geldstrafen wegen Teilnahme an den Büchel-Go-Ins vom 18.7.2017 und 30.4.2019 erhalten. Auch er hat Berufung eingelegt. Die Verhandlungen im AG Cochem mit den beiden übrigen Beschuldigten – Elu und Lies – sollen am 13.5.2024 stattfinden.
(Wegen einer Aktion am 10.8.2023 – einer Mahnwache vor dem Haupttor des Fliegerhorsts – wurde von der Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen Frits wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Er hatte sich gegenüber der Polizei als Leiter der nicht angemeldeten Versammlung ausgegeben. Frits, der schon wegen der Aktion vom 15.7.2018 – siehe oben Punkt 1 – für 30 Tage im Gefängnis war, schrieb an die StA zurück, er würde sich freuen, wenn auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde, um zu prüfen, ob durch die Vorbereitung von Massenvernichtung in Büchel gegen Gesetze verstoßen würde. Was aus dem Verfahren gegen ihn geworden ist, war nicht zu erfahren, vermutlich ist es eingestellt worden.)
9.
Aktion 14.8.2023
Nach einer Sitzblockade durch 11 AktivistInnen vor dem Baustellentor des Fliegerhorsts erhielt einer von ihnen, Dennis, einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung, weil er auf die Zufahrtsstraße in pinker Farbe die Worte “Atombomben Tatort” gesprüht hatte. Der Strafbefehl lautete auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. (Dennis war bereits wegen der Go-In-Aktionen vom 15.7.2018 – siehe oben Punkt 1 – und vom 16.7.2019 – siehe oben Punkt 6 – rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden und hatte deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen (23.3.-19.5.2023) in der JVA Bautzen abgesessen.) Zusätzlich wurde die Einziehung der “sichergestellten” Spraydose angeordnet.
Dennis legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein – nicht gegen die Einziehung, aber gegen die festgelegte Strafe. Es kam am 22.1.2024 zur Verhandlung im Amtsgericht Cochem, in der die im Strafbefehl ausgesprochene Geldstrafe bestätigt wurde. Dennis legte gegen diese Verurteilung kein Rechtsmittel mehr ein und kündigte an, auch diese Geldstrafe ersatzweise im Gefängnis tilgen zu wollen. Er wartet nun auf die Ladung zum Haftantritt.
Fazit:
Seit der vorigen Übersicht vom 19.5.2023 sind acht weitere Strafverfahren hinzugekommen, wovon sechs noch laufen. Ein Strafverfahren (gegen Brian wegen der Aktion am 14.7.2019) ist nur vorläufig eingestellt. Mehrere Straf-Vollstreckungsverfahren wegen rechtskräftig gewordener Geldstrafen laufen noch (wobei allerdings unklar ist, ob alle, die rechtskräftig verurteilt wurden, die Vollstreckung der Strafen mitgeteilt haben).
Auch ist seit der vorigen Übersicht eine weitere Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Damit hat sich die Anzahl der nach Verurteilungen wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel eingelegten Verfassungsbeschwerden auf 18 erhöht, erhoben von 20 AktivistInnen. Mindestens eine weitere Beschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden, womit sich die Anzahl der nicht angenommenen Beschwerden von Verurteilten auf mindestens 17 erhöht hat. (Es ist anzunehmen, dass auch die 18te nicht angenommen wurde oder demnächst nicht angenommen wird. – Auch zwei Verfassungsbeschwerden von Büchel-Aktiven, die jedoch nicht aufgrund vorheriger Strafurteile erhoben worden waren, sind vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden, eine davon immerhin mit einer ausführlichen Begründung.)
Über Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – nach Abweisungen von Verfassungsbeschwerden durch das BVerfG – wurde noch nicht entschieden.