20.08.2020 Landgericht Koblenz. Drei Mitglieder der "Picknick-Gruppe", nämlich Gerd Büntzly, Günter Wimmer und Klaus Bürkleder, stehen vor Gericht.

Fünf AktivistInnen dieser Gruppe waren am 19.6.2020 im Amtsgericht Cochem zu Geldstrafen zwischen 30 und 60 Tagessätzen verurteilt worden, weil sie am 30.4.2019 auf dem Militärgelände von Büchel ein Picknick veranstaltet hatten. Vier der fünf hatten gegen die Verurteilung Berufung eingelegt, eine von ihnen, Brigitte Janus, hatte ihre Berufung jedoch vor dem 20.8. zurückgezogen, womit ihre Geldstrafe von 60 Tagessätzen rechtskräftig wurde. Über die Berufungen der drei übrigen Aktiven verhandelte das Landgericht Koblenz am 20.8.; es wies die Berufungen von Gerd Büntzly, Günter Wimmer und Klaus Bürkle ab. Somit sind alle Geldstrafen rechtskräftig geworden.


Die angebliche Straftat: Am 30.04.2019, drangen 17 Aktivisten in den Militärflugplatz Büchel ein.

Fotos zum Download finden Sie auf Flickr. Pressekontakt – auch für Interviews mit Dr. Wolfgang Nick und Brigitte Hornstein, Stefanie Intveen,
0151 56094920. Aufsatz von Dieter Deiseroth zum Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 08.07.1996. Text des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (deutsche Übersetzung) vom 1.7.1968.

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG, 30. April 2019, Atomwaffengegner überwinden Zäune bei Fliegerhorst Büchel. Büchel (dpa/lrs) - Aus Protest gegen die mutmaßlich letzten US-Atombomben in Deutschland haben erneut Demonstranten die Zäune beim Fliegerhorst Büchel in der Eifel überwunden. Nach eigenen Angaben betraten am Dienstag 17 Atomwaffengegner aus ganz Deutschland den Bundeswehrflugplatz. Einige der 22 bis 76 Jahre alten Demonstranten hätten zwischen zwei Zäunen ein "Atomwaffenfreies Picknick" veranstaltet. Außerdem seien Schilder an einem der Zäune angebracht worden mit der Aufschrift: "Ziviler Sicherheitsbereich! Betreten erwünscht. Kein Atomwaffengebrauch! Die Zivilgesellschaft." Ein Polizeisprecher im nahen Cochem bestätigte, dass "15 bis 20 Personen" das Militärgelände betreten hätten. Beamte hätten ihre Personalien festgestellt, Aufenthaltsverbote erteilt und Verfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Die Aktion war Teil der diesjährigen 20-wöchigen Proteste verschiedener Gruppen gegen die vermuteten Atombomben in Büchel. Die Demonstrationen stehen auch unter dem Eindruck des drohenden Aus für den INF-Abrüstungsvertrag für atomar bestückbare Mittelstreckenwaffen. Auf dem abgelegenen Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel liegen nach unbestätigten Informationen noch rund 20 US-Atombomben mit jeweils der vierfachen Sprengkraft der Bombe von Hiroshima. Im Ernstfall soll die deutsche Luftwaffe sie abwerfen.


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30.04.2019 Unsere Pressemitteilung
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