2020: Gruppe "Widerständige Alte" legt Verfassungsbeschwerde ein!

Presseinformation und Einladung „Widerständige Alte“ für Atomwaffenabrüstung | Nach Dürresommern „Nuklearer Winter“? - Atomwaffengegner*innen reichen Verfassungsklage ein | Mahnwache mit Interview- und Fotogelegenheit am 24.8.2020, 11 - 12 Uhr, Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
20.8.2020. Am kommenden Montag, den 24. August 2020 werden vier „Widerständige Alte“ eigenhändig in Karlsruhe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie beklagen, dass sich die Gerichte nicht mit dem Unrecht beschäftigt hätten, das von der Existenz der US-Atombomben in Deutschland ausgehe.
Die zwischen 67 und 79 Jahre alten Beschwerdeführer*innen waren wegen „Hausfriedensbruchs“ zu jeweils dreißig Tagessätzen und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt worden, weil sie am 23.7.2018 ohne Erlaubnis der Bundeswehr auf der Startbahn des Militärflugplatzes Büchel für die Beseitigung der dort stationierten US-Atombomben und das Verbot aller Atomwaffen protestiert hatten. Die Aktion hatte bundesweit auf die Existenz von Atombomben in Deutschland aufmerksam gemacht.
In den vorangegangenen Verfahren hatten es die Gerichte in Cochem und Koblenz abgelehnt, die Frage zu beantworten, inwieweit die Bundeswehr in Büchel Übungen mit atomaren Massenvernichtungswaffen durchführen darf. Dabei hatten die Angeklagten auf die schrecklichen Folgen eines Einsatzes bis hin zum „Nuklearen Winter“ hingewiesen. Dieser würde durch den dichten Rauch eine flächendeckende Verdunkelung, Temperatursenkung auf wenige Grad über Null über Monate hinweg und nachfolgende Ernteausfälle und Hungersnöte erzeugen. Damit wäre das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung massiv verletzt.
Sämtliche Beweisanträge zur Völkerrechts- und Verfassungswidrigkeit der Atomwaffen hatten die Gerichte zurückgewiesen. Auch mit der Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit den US-Atombomben oder eines versehentlich ausbrechenden Atomkriegs beschäftigten sie sich nicht.
Das sei aber für die Beurteilung der Frage entscheidend, ob ein „Hausfriedensbruch“ vorliegen könne, meinen die „Widerständigen Alten“. Denn das Nutzungsrecht der Bundeswehr an dem Flugplatz sei nur soweit geschützt, wie das Gelände zu legalen Zwecken verwendet würde. „Unser Recht, auf der Startbahn gegen Übungen mit verbotenen Massenvernichtungswaffen zu protestieren, muss schwerer wiegen als das Recht der Bundeswehr, dort unbehelligt solche Übungen durchführen zu können“, meint Susanne Großmann, Grundschullehrerin aus Erlangen. Diakon Herbert Römpp aus Hilpoltstein ergänzt: „Die verfassungsmäßige Ordnung wurde in Deutschland nach dem unvorstellbaren Grauen des NS-Regimes entwickelt, um dem Frieden zu dienen und die Würde des Menschen zu schützen. Wir sehen, dass die Bundesregierung über illegale Presseinformation und Einladung „Widerständige Alte“ für Atomwaffenabrüstung Massenvernichtungswaffen verfügen will, die die Zerstörungskraft der Bomben im Zweiten Weltkrieg in den Schatten stellt und die geeignet sind, wahllos unschuldige Menschen zu töten. Wir zählen darauf, dass sich jetzt das Bundesverfassungsgericht mit diesem Unrecht beschäftigt.“
Die Beschwerde führen: Ariane Dettloff, Journalistin aus Köln; Susanne Großmann, Grundschullehrerin aus Erlangen; Brigitte Janus, Ärztin aus Nürnberg, und Herbert Römpp, Diakon aus Hilpoltstein.
Pressekontakt:
Ariane Dettloff, arianedettloff@ina-koeln.org, 0221 315783 und 0176 53766189
Mahnwache mit Interview- und Fotogelegenheit am 24.8.2020, 11 - 12 Uhr, Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Dokumentation des Gerichtsverfahrens (Auszüge) und Texte aus dem Gerichtssaal: https://www.friedenkoeln.de/?page_id=15303
Medien inkl. Pressemitteilungen: https://www.friedenkoeln.de/?page_id=15307


„Widerständige Alte“ vor Gericht:  "Ziviler Ungehorsam bis zur Abrüstung". Öffentliche Berufungsverhandlung am 4. Februar 2020 um 13 Uhr im Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14, Sitzungssaal 48 im EG.

Wir, die Prozessgruppe „Widerständige Alte“, haben am 23. Juli 2018 die Startbahn im Atomwaffenstützpunkt Büchel betreten, um mit Gesang und Musikinstrumenten die Übungsflüge der Bundeswehr zu blockieren. Solch ein ziviler Ungehorsam mit gerichtlichem Nachspiel ist für uns die effektivste Weise, um auf die Gefahren von Atomwaffen aufmerksam zu machen und die deutsche Atomwaffenpolitik in Frage zu stellen: Wie kann ein Hausfriedensbruch auf einem militärischen Gelände strafbar sein, nicht aber die dort praktizierte deutsche „nukleare Teilhabe" an der NATO-Strategie, die sich einen Erstschlag mit Atomwaffen vorbehält? Erstmalig haben wir uns am 12. Dez. 2018 vor dem Amtsgericht Cochem verantwortet. Am 4. Februar 2020 geht es in die zweite Instanz.
Diese Unterstützungen wünschen wir uns:

  1. Teilnahme an der Berufungsverhandlung (siehe Vorderseite), um die Dringlichkeit atomarer Abrüstung auszudrücken sowie die Solidarität mit den „Widerständigen Alten“
  2. Anwesenheit bei der Mahnwache um 12:00 Uhr vor dem Landgericht Koblenz
  3. Teilnahme an der Veranstaltung am 3. Februar 19:30 Uhr: „Atomkrieg aus Versehen“ mit Prof. Dr. Karl Hans Bläsius, Trier Ort: Kath. Hochschulgemeinde (KHG) Koblenz, Löhrrondell 1a (Wer einen Schlafplatz in Koblenz sucht, wende sich an Ernst-Ludwig Iskenius: iskenius@wassermuehle-brömsenberg.de Tel.: 0151 / 68184369)
  4. Briefe schreiben an das Gericht, dass die Angeklagten auch in Ihrem / Eurem Namen diesen Prozess führen: Anschrift: Landgericht Koblenz / 16. kleine Strafkammer / Karmeliterstr. 14, 56068 Koblenz
  5. Bekannte in der Region auf den Prozess aufmerksam machen
  6. Über den eigenen Verteiler auf den Prozess aufmerksam machen
  7. Uns vor oder nach dem Prozess einladen für eine Veranstaltung
  8. Spenden zur Unterstützung: Empfänger: Uwe Lutz-Scholten, Diemelsee, Stichwort: AKTION BÜCHEL 2018 IBAN DE64 5235 0005 0000 7696 87 / BIC HELADEF1KOR

Die „Widerständigen Alten“ danken für Ihre / Eure Unterstützung!
V.i.S.d.P. Susanne Großmann, Lerchenbühl 9, 91056 Erlangen


19. Februar 2020: Verurteilung von fünf "Widerständigen Alten"

Im Landgericht Koblenz fand am 4. und am Fortsetzungstag 19.2. die Berufungsverhandlung mit den Angeklagten Ariane Dettloff, Brigitte Janus, Ernst-Ludwig Iskenius, Herbert Römpp und Susanne Großmann statt. Diese fünf "Widerständigen Alten" hatten am 23.7.2018 ein Go-In auf das Gelände des Fliegerhorsts Büchel unternommen und waren deswegen im Amtsgericht Cochem am 12.12.2018 verurteilt worden. Dagegen hatten sie Berufung eingelegt. In Cochem war einer von ihnen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden, die anderen vier zu je 30 Tagessätzen. In Koblenz wurde die 60-Tagessätze-Strafe auf 30 Tagessätze reduziert, die vier anderen 30-Tagessätze-Strafen blieben bestehen.

 

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