Sechs Verurteilungen in Cochem und eine in Koblenz. Die Richter*innen des Amtsgerichts Cochem sind blind für internationales Recht.

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Amtsgericht Cochem 4.3.2024 Rede Miriam Menzel-Krämer
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Amtsgericht Cochem 8.1.2024 Rede Ria Makein
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Wegen "Hausfriedensbruchs" erhielten die 7 Aktivist*innen, die am 8.5.2023 auf das Fliegerhorst-Gelände gegangen waren, Strafbefehle zwischen 30 und 90 Tagessätzen. Alle 7 haben gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt. Eine Aktive hat jedoch ihren Einspruch aus persönlichen Gründen zurückgezogen, sodass ihre Geldstrafe von 30 Tagessätzen rechtskräftig geworden ist. Wegen der Einsprüche der anderen 6 wurde in 6 einzelnen Verhandlungen im Amtsgericht Cochem entschieden: Am 8.1.2024 wurden Ria Makein und Johannes zu Geldstrafen von jeweils 60 Tagessätzen verurteilt, am 4.3.2024 Miriam Menzel-Krämer zu 30 und Gerd Büntzly zu 90 Tagessätzen, am 13.5.2024 Ernst-Ludwig Iskenius und Lies Welker zu jeweils 60 Tagessätzen. Das Urteil gegen Lies Welker ist rechtskräftig geworden. Die anderen 5 im Amtsgericht Verurteilten haben Berufung eingelegt. In einer ersten Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz am 16.5.2024 wurde die Verurteilung von Johannes Wollbold zu 60 Tagessätzen bestätigt. Ria Makeins Berufungstermin in Koblenz soll am 25.6.2024 um 8 Uhr sein., der von Miriam am 27.6.2024 um 8 Uhr. Die Termine für Gerd Büntzly und Ernst-Ludwig Iskenius sind noch nicht bekannt.

Anmerkung:  Jene Angeklagten, die zu mehr als 30 Tagessätzen verurteilt worden sind, waren schon wegen anderer Aktionen in Büchel vorbestraft.

Eine Pressemitteilung zur Aktion vom 8.5.2023 und ein Foto der Aktionsgruppe sind HIER zu finden.


JUNGE WELT   https://www.jungewelt.de/artikel/471699.kampf-gegen-atomwaffen-ich-sah-viele-ins-gefängnis-gehen.html

 

Ausgabe vom 19.03.2024, Seite 8 / Inland 

KAMPF GEGEN ATOMWAFFEN


»Ich sah viele ins Gefängnis gehen«


Militärflugplatz Büchel: Verurteilung wegen Protest gegen »nukleare Teilhabe«. Ein Gespräch mit Miriam Menzel-Krämer


Interview: Henning von Stoltzenberg

 

Sie sind Anfang März vor dem Amtsgericht Cochem wegen Betretens des Luftwaffenstützpunkt Büchel noch nicht rechtskräftig wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Was sollen Sie angestellt haben, um den »Hausfrieden« zu brechen?

Am Morgen des 8. Mai 2023 betrat ich zusammen mit anderen Menschen das Gelände des Fliegerhorstes durch die offene Baustelleneinfahrt. Das Datum war bewusst gewählt, da sich zum 78. Mal der Tag der Befreiung vom Faschismus und das Ende des Zweiten Weltkrieges jährte. Ich teilte dem Sicherheitspersonal mit, dass es sich dabei um eine Mahnwache zu diesem Anlass handele und dass keine Bedrohung von uns ausginge. Unsere Banner wurden entfaltet. Es entwickelte sich eine durchaus respektvolle Diskussion über den Zweck und den Ort des Protestes mit den beiden Beschäftigten des Sicherheitsdienstes. Als das Personal der Bundeswehr eintraf, setzten wir uns etwa zehn Meter vom Tor entfernt auf die Straße nieder. Hierdurch sollte symbolisch der gewaltfreie und anhaltende Protestcharakter betont werden. Wir sprachen mit dem Wachpersonal über die Notwendigkeit des Engagements der Bürger und sangen Lieder des zivilen Widerstands.

Welche Bedeutung hat der Standort Büchel für das deutsche und US-amerikanische Militär?

Unsere Mahnwache richtete sich an die Bundesregierung, die an der »nuklearen Teilhabe« festhält und mit der derzeitigen vorbereiteten Stationierung von Atombomben und somit mit dem Zweck des Betriebs dieses Militärflughafens das Völkerrecht, den Atomwaffensperrvertrag und den zweiten Artikel des Grundgesetzes bricht. Des weiteren wurde damit die Bundeswehr adressiert. Auf deren Website ist zu lesen: »Der Hauptauftrag des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 ist der Luftangriff.« Das Luftwaffengeschwader 33 ist in Büchel stationiert und für verschiedene Einsatzszenarien geeignet, unter anderem für Atomwaffen.

Ihre Beweisanträge wurden vom Richter abgelehnt. Welche hatten Sie gestellt?

Zum Beweis der Tatsache, dass auf dem Militärflughafen in Büchel der Luftangriff durch das Luftwaffengeschwader 33 geübt und im Ernstfall von dort ausgehend ausgeführt wird, wurde beantragt, Herrn Oberstleutnant Samuel Mbassa, Kommandeur des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel, als sachverständigen Zeugen zu laden und zu vernehmen. Es sollte auch herausgestellt werden, dass die Oberbefehlsgewalt beim US-amerikanischen Präsidenten liegt.

Warum haben Sie das Mittel des Zivilen Ungehorsams gewählt?

Ich bekenne mich als hartnäckige Kämpferin für den Erhalt und die ständige Verbesserung der Demokratie als hohes und zerbrechliches Gut unserer Gesellschaft. Demokratie ist kein starres Konstrukt, das – einmal erreicht – sicher gewährt ist, sondern sie unterliegt einer dynamischen Entwicklung in jede Richtung. Es braucht wachsame, mutige Bürger, die mit gängigen, aber auch unkonventionellen, notfalls nicht konformen friedlichen Mitteln den Finger in die Wunde des Unrechts legen, um jenes dadurch sichtbar zu machen. Dieses Verhalten ist mir zutiefst eigen und auch unter Androhung höherer Strafen nicht möglich zu ändern. Die Nachregulierung der Demokratie funktioniert nur mit einer unabhängigen Justiz.

Wie sieht Ihre sonstige friedenspolitische Arbeit aus?

Ich habe in den letzten Jahren an verschiedenen Arten des Protestes teilgenommen, darunter seit vielen Jahren an Demonstrationen am Fliegerhorst in Büchel. Ich sah viele Aktivistinnen und Aktivisten für ihr Engagement ins Gefängnis gehen. Unermüdlich setzen sie sich friedlich für ein Ende der deutschen Beteiligung an den Vorbereitungen zur atomaren Vernichtung ein und ruhen trotz Repressalien nicht davor, zu warnen. Für mich persönlich war es das zweite »Go-In« auf dem Militärflugplatz und der erste Gerichtsprozess überhaupt in meinem Leben.